Prozess wegen tödlichen Kerweunfalls findet vor dem Amtsgericht Kusel statt
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Kaiserslautern (Deutschland), 10.01.2019 – Fast eineinhalb Jahre wird es gedauert haben, bis dem Unglücksfahrer aus Nanzdietschweiler der Prozess gemacht wird. Wie heute bekannt wurde, wird nicht das Landgericht Kaiserslautern, sondern das Amtsgericht Kusel am 19. Februar 2019 gegen ihn verhandeln.
Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern wirft dem 42-Järhigen fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung in 26 Fällen vor. Sein Fall erregte überregional Aufsehen: Er fuhr einen Traktor, auf dessen Anhänger eine Straßgesellschaft für ihre Kerwe warb. In einem Kreisel im pfälzischen Ort Glan-Münchweiler kippte der Anhänger um, wobei 27 Menschen mitunter schwer verletzt wurden. Ein Mann starb später an den Folgen des Unfalls.
Nach Auffassung der ermittelnden Staatsanwaltschaft sei eine solche straßenverkehrsrechtlich verboten, weil Gespanne aus Traktor und Hänger nicht zur Personenbeförderung zugelassen sind. Die für Umzüge geltenden Ausnahmen träfen auf sogenannte Kerwefahrten nicht zu. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Fahrer bis zu 4 Jahre Haft.
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Quellen
Bearbeiten- swr.de: „Prozess um Kerweunfall terminiert“ (10.01.2019)