Polizeisoftware stuft Homosexuelle als Tätergruppe ein

Hamburg / Erfurt (Deutschland), 24.07.2005 – Die von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen verwendete Polizeisoftware ermöglicht die Kennzeichnung von Tätern, Opfern und Zeugen als „homosexuell“.

Treffpunkte der Homesexuellen können als potentielle Tatorte registriert werden. Mit dem Kürzel *omosex* ließen sich für Ermittler sämtliche Datensätze aufrufen, die eine entsprechende Eintragung haben, obwohl der Paragraph 175 des StGB, der sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe stellte, bereits 1994 ersatzlos gestrichen wurde.

Bettina Sokol, die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, hält das Verfahren für „höchst bedenklich“. Da solche Angaben zu der Kategorie „besonders schützenswürdiger personenbezogener Daten, die nur unter strengen Voraussetzungen verarbeitet werden dürfen“ gehören, die ihrer Meinung nach hier nicht gegeben sind.

Dem Bundestagsabgeordneten Volker Beck kommen bei der Polizeisoftware IGVP und PVP „ungute Erinnerungen an die alte polizeiliche Praxis der Rosa Listen“. Diese dienten im Dritten Reich der Verfolgung von Schwulen.

Bayern und Nordrhein-Westfalen haben das Stichwort „Aufenthaltsort von Homosexuellen“ sperren lassen, Homosexuelle als Tätergruppe blieben jedoch bestehen. Das Thüringer Innenministerium hält die Software für „historisch überholt“ und sieht „Überarbeitungsbedarf“.

Quellen