Petition für mehr Wettbewerb auf dem Energiesektor läuft noch 24 Stunden

Veröffentlicht: 16:24, 23. Okt. 2007 (CEST)
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Berlin (Deutschland), 23.10.2007 – Noch 24 Stunden, dann endet die Frist zur Mitzeichung einer öffentlichen Petition an den Deutschen Bundestag für mehr Wettbewerb auf dem Energiesektor.

Dem Petitionsausschuss des deutschen Bundestages liegt diese Petition (Titel: „Wirtschaftspolitik: Wettbewerb auf dem Energiemarkt“) zur Entflechtung der deutschen Energiekonzerne seit dem 3. September 2007 vor, sie wurde durch eine Privatperson eingereicht und trägt mit dem heutigen Datum mehr als 1330 Unterschriften.

Vor vier Wochen musste sich E.ON-Chef Wulf Bernotat öffentlich für seine Äußerung entschuldigen, Energie sei in Deutschland noch viel zu billig. Trotz dieses Eingeständnisses kündigte der Konzern für den Jahreswechsel 2007/2008 eine Preissteigerung von bis zu 9,9 Prozent an.

Der Energiekonzern E.ON begründet den Preisanstieg bei Strom- und Energiepreisen mit den steigenden Preisen für Rohöl auf dem Weltmarkt. Diese hätten sich in den letzten Jahren fast verdreifacht. Hinzu komme die steigende Nachfrage nach Energie durch die wachsende Weltbevölkerung. Insbesondere das Streben nach höherem Wohlstand vor allem in Indien und China habe den „Energiehunger“ in diesen Ländern rasant ansteigen lassen. Als dritten Faktor weist der Konzern auf die steigenden Kosten für die Erschließung neuer Primärenergieträger hin. Diese Investitionen schlügen in Form steigender Preise auf den Rohstoffmärkten durch.

Nach Meinung der EU-Kommission sind jedoch bereits jetzt die Energiepreise in Deutschland zu hoch und liefert auch gleich die Ursache und Lösung des Problems: Die Monopolstellung der Energiekonzerne bei der Erzeugung, der Verteilung und beim Endkundenvertrieb muss gebrochen, die Konzerne „entflechtet“ werden.

Auch der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher, Aribert Peters, weist den Begründungszusammenhang von E.ON zurück. Die Gaspreise und die Ölnachfrage in China „spielen natürlich für die Strompreise, die Stromherstellungskosten in Deutschland überhaupt keine Rolle“. Als Ursache für das hohe Preisniveau bei den Energiekosten in Deutschland sieht er einen Rückstand bei der Liberalisierung des Strommarktes in Deutschland gegenüber den übrigen EU-Ländern. Wenn die Konzerne, die Strom und Gas produzierten, gleichzeitig Besitzer der Netze seien, über die diese Produkte vertrieben werden, dann brauche man sich nicht zu wundern, wenn diese Netze für „die Absatzinteressen der Netzbesitzer missbraucht“ würden. Die Politik müsse „endlich aufwachen und kapieren, dass sie nicht in Diensten der Stromwirtschaft steht, sondern für die Verbraucher arbeitet“, sagte Peters am 16. Oktober gegenüber n-tv.

Öffentliche Petitionen beim Deutschen Bundestag

Seit dem 1. September 2005 hat der Petitionsausschuss beim Deutschen Bundestag die Möglichkeit geschaffen, auf der Internetseite des Bundestages öffentliche Petitionen einzustellen. Diese unterliegen vor einer Veröffentlichung einem Prüfverfahren gemäß den vom Ausschuss erlassenen Richtlinien, die ebenfalls auf der Homepage des Deutschen Bundestages einsehbar sind (siehe PDF-Dokument im Quellenverzeichnis). Die Mitzeichnungsfrist für solche Petitionen beträgt sechs Wochen.

Neben der Petition für mehr Wettbewerb auf dem Energiesektor steht zurzeit auch eine Petition unter dem Titel „Energieversorgung: Stärkung der Verbraucherrechte“ auf der Homepage des Petitionsausschusses. Diese wurde am 8. Oktober 2007 eingereicht vom Bund der Energieverbraucher e.V. (Dr. Aribert Peters). Sie hat das Ziel, ein „Recht auf Stromversorgung zu angemessenen leicht und eindeutig vergleichbaren und transparenten Preisen“ durchzusetzen.

Weiterhin sind Petitionen zu den Themen Biotechnologie, Mietrecht, Straßenverkehrsordnung und Bildungswesen auf der Homepage des Petitionsausschusses zu finden. Insgesamt weist eine Übersichtsseite des Petitionsausschusses zurzeit 212 öffentliche Petitionen allein aus dem Jahre 2007 aus, von denen sich 175 in der parlamentarischen Prüfung befinden.

Öffentliche Petitionen basieren auf der gleichen rechtlichen Grundlage wie andere Petitionen. Es handelt sich um den Artikel 17 des Grundgesetzes.

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Quellen