Papst darf in Deutschland wählen

München / Wiesbaden (Deutschland), 12.08.2005 – Wie der Bundeswahlleiter bestätigte, dürfte auch der Papst an der möglichen Bundestagswahl am 18. September in Deutschland teilnehmen. Da dieser seinen ersten Wohnsitz noch in Deutschland habe, über 18 Jahre alt und Deutscher sei, dürfe er auch als Staatsoberhaupt des Vatikanstaats in Deutschland wählen.

Ob er dies jedoch tun wird, bleibt offen.

Wikipedia bietet Hintergrundinformationen zum Thema: Staatsbürgerschaft des Vatikanstaat

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Quellen