Papst Johannes Paul II. soll seliggesprochen werden

Veröffentlicht: 21:36, 14. Jan. 2011 (CET)
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Rom (Italien), 14.01.2011 – Papst Johannes Paul II. soll am 1. Mai 2011 durch Papst Benedikt XVI. in Rom seliggesprochen werden. Das teilte der Präfekt der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, Kardinal Angelo Amato, in Rom mit. Der Vorgänger von Benedikt XVI. soll ein Wunder vollbracht haben.

Johannes Paul II. (2004)

Drei Monate nach dem Tod von Johannes Paul II. hatte Benedikt XVI. bereits das Seligsprechungsverfahren eröffnet. Normalerweise ist die Eröffnung des Verfahrens frühestens fünf Jahre nach dem Tod der Person üblich. Das Verfahren geriet jedoch in der Zwischenzeit ins Stocken, als Zweifel daran aufkamen, ob die französische Ordensfrau Marie Simon-Pierre wirklich durch den Papst von ihrer Parkinson-Krankheit geheilt worden war, was als Wunder gelten würde. Voraussetzung für eine Seligsprechung ist nämlich neben den Bedingungen, „vorbildlich aus dem Glauben heraus gelebt“ zu haben und „Jesus Christus in besonderer Weise nachgefolgt“ zu sein, dass die betreffende Person ein Wunder vollbracht hat.

Die Nonne soll plötzlich von ihrer Parkinson-Krankheit geheilt gewesen sein, nachdem Johannes Paul II. in den Monaten nach seinem Tod in Gebeten um Hilfe angefleht worden war. Die zuständige Medizinerkommission des Vatikan schaute sich, nachdem zunächst Zweifel aufgekommen waren, den Fall noch einmal genauer an und bestätigte am Ende das Wunder.

Am 8. April 2005, als auf dem Petersplatz Millionen Gläubige Abschied von Johannes Paul II. nahmen, hatten sie mit den Ausrufen „Santo subito“ die sofortige Heiligsprechung des Papstes gefordert. Dazu ist jedoch der Nachweis von mindestens zwei Wundern nötig.

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Quellen