Oberlandesgericht Stuttgart: Verhandlung gegen FDLR-Führungskader wegen Kriegsverbrechen in Afrika
Veröffentlicht: 13:48, 6. Mai 2011 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Stuttgart (Deutschland), 05.05.2011 – Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart begann am 4. Mai 2011 die Verhandlung gegen zwei Männer, denen die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Forces Démocratiques de Libération du Rwanda (FDLR) vorgeworfen wird und die zahlreiche Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Kongo angewiesen haben sollen. Die beiden Angeklagten, die sich schon länger in Deutschland aufhielten, sollen die Taten von Baden-Württemberg aus gesteuert haben.
Dr. Ignace Murwanashyaka kam bereits 1989 nach Deutschland. Er studierte in Bonn und wurde in Köln promoviert. Er zog nach Mannheim, wo er eine Deutsche heiratete und mit ihr mindestens zwei Kinder hat. Im Jahr 2000 beantragte Murwanashyaka erfolgreich Asyl. Die vergangenen Jahre lebte er von Hartz IV. Murwanashyaka wird vorgeworfen, Rädelsführer der FDLR zu sein und per Telefon und Internet seine Anweisungen zu den grausamen Verbrechen gegeben zu haben.
Einen ähnlichen Lebensweg hat der zweite Angeklagte Straton Musoni, der von Mitte der 1980-er bis Mitte der 1990-er Jahre in Deutschland studierte, eine Deutsche heiratete und Vater wurde. Seit 2004 soll er Murwanashyakas Stellvertreter als FDLR-Führer gewesen sein. Er lebte in Neuffen.
Den beiden aus Ruanda stammenden Angeklagten werden 26 Verbrechen gegen die Menschlichkeit und 39 Kriegsverbrechen zur Last gelegt, die nach ihren Anweisungen handelnde Milizionäre 2008 und 2009 im Kongo begangen haben. Dabei wurden mehr als 200 Menschen getötet, zahlreiche Frauen vergewaltigt, Zivilisten als Schutzschild gegen Angriffe missbraucht und Kinder in die FDLR-Miliz gezwungen. Seit 2009 befinden sich die beiden Männer in Untersuchungshaft. Erstmals in Deutschland wird eine Anklage des Generalbundesanwalts nach dem seit 2002 geltenden Völkerstrafgesetzbuch verhandelt.
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Quellen
- www.olg-stuttgart.de: „Oberlandesgericht Stuttgart (5. Strafsenat) eröffnet Hauptverfahren gegen zwei mutmaßliche Führungsfunktionäre der "Forces Démocratiques de Libération du Rwanda" (FDLR )“ (04.03.2011)
- www.faz.net: „Afrikanischer Horror in deutschem Gerichtssaal“ (05.05.2011)
- www.zeit.de: „Der Milizenchef aus Mannheim“ (03.05.2011)
- www.eed.de: „Guerillas im Nebel“ (01.02.2010)
- www.generalbundesanwalt.de: „Anklage gegen zwei mutmaßliche Führungsfunktionäre der „Forces Démocratiques de Libération du Rwanda“ (FDLR)“ (17.12.2010)