Oberlandesgericht Düsseldorf erklärt HRS-Bestpreis-Garantie in einstweiliger Verfügung für nichtig

Veröffentlicht: 19:01, 24. Feb. 2012 (CET)
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Düsseldorf (Deutschland), 24.02.2012 – In einer einstweiligen Verfügung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf der Kölner Firma Hotel Reservation Service (HRS) unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten untersagt, die vertraglich festgelegte Bestpreis-Garantie von Vertragspartnern einzufordern.

Hauptgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Bestpreis-Garantie den Wettbewerb nahezu vollständig ausschließe, daher einen Verstoß gegen § 1 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen darstelle und somit kartellrechtswidrig sei. Das Startup-Unternehmen JustBook hatte den Mitbewerber verklagt, da HRS den Partnerhotels von JustBook Mahnbriefe geschickt hatte und die gleichen Raten wie der Konkurrent eingefordert hatte; die von JustBook als „Mobile-Exclusive Rate“ bezeichneten Sonderrabatte gelten nur für Buchungen am gleichen Tag zwischen 12 Uhr und 2 Uhr nachts, eine Modalität, die die Firma HRS nicht anbietet.

Ognjen Zeric, Gründer von Justbook und ehemaliger Vice President von Germanwings, begrüßte die Entscheidung: Die Ausnutzung der Marktmacht durch die HRS-Bestpreis-Garantie sei aus seiner Sicht eine eklatante Behinderung des Wettbewerbs und von der Entscheidung des Oberlandesgericht Düsseldorf profitierten sowohl Kunden als auch Hotels. Die Partnerhotels von Justbook könnten nach wie vor über Justbook „gezielt Zusatznachfrage generieren und ihre Überkapazitäten reduzieren, ohne die Preise bei den marktdominierenden Portalen senken zu müssen“.

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  Wikimedia Commons: Weitere Bilder, Videos oder Audiodateien zum Thema „File:Beschluss-OLG-Düsseldorf-v.15.02.2012-1-1.pdf“.