Neuwahlstreit: Auch die „Lindenstraße“ ist betroffen

Artikelstatus: Fertig 02:07, 15. Sep. 2005 (CEST)
Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen, sondern einen Folgeartikel schreiben.
Dies ist ein Artikel, der für einen Wettbewerb eingereicht wurde. Falls ein Einspruch eingelegt wird, bitte Schiedsrichter Cyper davon unterrichten.

Dresden (Deutschland), 13.09.2005 – Die Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der in Dresden notwendig gewordenen Nachwahl haben sogar Auswirkungen auf die ARD-Fernsehserie „Lindenstraße“. Je nachdem wie die für Freitag erwartete Entscheidung ausfällt, könnte das Nachdrehen von Teilen der für Sonntag geplanten Episode notwendig werden.

In Dresden war in der vergangenen Woche die Kandidatin der NPD überraschend gestorben. Im Wahlkreis 160 („Dresden I“) kann aus organisatorischen Gründen daher erst am 2. Oktober gewählt werden. Gegen die Entscheidung von Bundeswahlleiter Hahlen, dennoch zuvor vorläufige Ergebnisse zu veröffentlichen, sind vor dem Bundesverfassungsgericht mehrere Klagen anhängig.

Ein Sprecher der Produktion erklärte, man habe im Vorfeld vier verschiedene Fassungen einer etwa vierminütigen Sequenz gedreht. Je nach Wahlergebnis solle eine dieser Fassungen am Sonntag gezeigt werden. Den Fall, dass am Sonntag kein Ergebnis vorliegen könne, habe man nicht vorgesehen. Sollte dieser Fall eintreten, werde man die entsprechende Sequenz am Freitag oder Samstag noch neu erstellen.

Themenverwandte Artikel

Quellen