Neue Steuerregelung für ausländische Händler in Australien
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Canberra (Australien), 17.07.2017 – In knapp einem Jahr, ab dem 18. Juli 2018, wird Australien von Händlern, welche Waren in den Staat auf der Südhalbkugel verkaufen wollen, die Waren- und Dienstleistungssteuer, zu englisch Goods and Services Tax, kurz GST, erheben. Betroffen sein werden Waren, die durch Händler, Online-Anbieter und Wiederverkäufer vertrieben werden.
Alle Unternehmen, welche jährlich mehr als 75.000 Australische Dollar (AUD), was ungefähr nach aktuellem Wechselkurs 51.000 Euro entspricht, durch den Verkauf von Waren einnehmen, sind verpflichtet, GST zu erheben und sich bei der australischen Steuerbehörde, der Australian Tax Office, kurz ATO, zu registrieren.
Lediglich Händler und Unternehmen, die pro Jahr steuerpflichtige Lieferungen, einbezogen sind Waren von geringem Wert, ab einem Wert von 75.000 AUD, werden von dieser neuen Steuerregelung betroffen sein. Händler und Unternehmen, welche mit einem Wert von unter 75.000 AUD Waren verkaufen, sollen demzufolge nicht davon betroffen sein. Des Weiteren wird die australische Steuerbehörde keine GST auf Einfuhrwaren mit einem Wert über 1.000 AUD erheben, da diese den bestehenden Zollabgaben, sowie den Grenzabgaben unterliegen.
Nach der Änderung zufolge soll sichergestellt werden, dass Waren „faireren Wettbewerbsbedingungen zwischen lokalen Unternehmen und ihren globalen Wettbewerbern geschaffen“ sind. Inländische Waren müssen die GST berechnen.
Themenverwandte Artikel
BearbeitenFrankreich denkt über „Google-Steuer“ nach (07.01.2010)