Nach Verurteilung wegen Mordes: Ehemaliger Wehrmachtsoffizier legt Revision ein
Veröffentlicht: 10:44, 19. Aug. 2009 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
19.08.2009 – Die Anwälte von Josef S. legen nach seiner am 11. August 2009 erfolgten Verurteilung wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe Revision ein. Der 90-Jährige sieht sich als Opfer einer Verschwörung oder historischer Unwissenheit.
In dem Urteil sehen es die Richter als erwiesen an, dass der als Kompanieführer in der Toskana eingesetzte S. am 27. Juni 1944 in Falzano di Cortona nach einem Partisanenangriff seiner Kompanie befohlen hat, elf Gefangene in ein Bauernhaus einzusperren und dieses anschließend zu sprengen, wobei ein 15-Jähriger überlebte.
Die Verteidigung hat nun Revision eingelegt. Da sich S. nicht in Haft befindet, bestehen für den Bundesgerichtshof keine Fristen. Die Anwälte des 90-Jährigen müssen jedoch innerhalb von vier Wochen nach der schriftlichen Zustellung des Urteils, welche bis November dauern darf, ihre Revision begründen.