NS-Scherge John Demjanjuk: Streit um Zuständigkeit landet vor dem BGH

Veröffentlicht: 17:44, 2. Dez. 2008 (CET)
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen.

München (Deutschland), 02.12.2008 – Der mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher John Demjanjuk, derzeit in Auslieferungshaft in den Vereinigten Staaten, soll sich in Deutschland vor Gericht verantworten, doch welche Verfolgungsbehörde ist zuständig?

Die Generalstaatsanwaltschaft München sieht sich nicht für den Fall befugt. Da sich Demjanjuk kurz vor seiner 1952 begangenen Ausreise in die Vereinigten Staaten nicht in München, sondern Ludwigsburg und Bremen, aufgehalten habe, sei man nicht zuständig. Der Bundesgerichtshof soll nun bald über die Zuständigkeit entscheiden.

Demjanjuk gilt als einer der meistgesuchten lebenden mutmaßlichen NS-Verbrecher. Ihm wird vorgeworfen, als Angehöriger der Wachmannschaft des Vernichtungslagers Sobibor im Jahr 1943 an der Ermordung von ungefähr 1900 deutschen Juden mitgewirkt zu haben. Seine Gesamtopferzahl soll sich auf über 29.000 Juden aller Altersgruppen belaufen, der deutsche Staat ist jedoch nur für die deutschen Opfer zuständig. In Israel, wohin Demjanjuk ebenfalls von den Vereinigten Staaten ausgeliefert worden war, fand bereits 1988 ein Strafverfahren statt, wo er zunächst als „Iwan der Schreckliche“ aus dem Vernichtungslager Treblinka identifiziert und zum Tode verurteilt wurde, später jedoch das Urteil mangels Beweisen aufgehoben wurde.

Falls Demjanjuk angeklagt wird, wäre dies der erste große Fall einer Anklage wegen NS-Kriegsverbrechen seit 1992. Damals wurde SS-Oberscharführer Josef Schwammberger in Stuttgart zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, in der er 2004 verstarb. Die beiden meistgesuchten Verbrecher sind derzeit die noch flüchtigen Alois Brunner und Aribert Heim.

Quellen