Mordfall Susanna: Angeklagter Ali Baschar erhält lebenslänglich

Veröffentlicht: 09:36, 11. Jul. 2019 (CEST)
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Wiesbaden (Deutschland), 11.07.2019 – Im Mordfall Susanna F. verurteilte das Landgericht Wiesbaden den 22-jährigen Angeklagten Ali Baschar zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung nach dem Ablauf von mindestens 15 Jahren ausgeschlossen. Außerdem verfügte das Gericht, dass rechtzeitig vor der vollständigen Verbüßung der Strafe geprüft werden muss, ob der Verurteilte in anschließende Sicherungsverwahrung kommt. Ali Baschar wurde zur Last gelegt, die 14-jährige Susanna F. aus Mainz erst vergewaltigt und dann ermordet zu haben, um die Vergewaltigung zu vertuschen.

Das Justizzentrum in Wiesbaden

Der Angeklagte hatte vor Gericht nur zugegeben, am 22. Mai 2018 Susanna erwürgt und dann verscharrt zu haben. Dass er das Mädchen vergewaltigt habe, stritt er vor Gericht ab. Das Urteils des Gericht folgt im Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte den 22-jährigen Flüchtling aus dem Irak beschuldigt, bei der Tat kaltblütig, zielgerichtet und heimtückisch vorgegangen zu sein. Die Leiche der 14-jährigen Susanna wurde am 6. Juni 2018, rund zwei Wochen nach dem Verschwinden der Schülerin, in Wiesbaden-Erbenheim in einem Erdloch gefunden, nachdem ein Hinweis auf das Versteck der Leiche eingegangen war.

In der Urteilsbegründung hieß es, der Täter habe keine Reue und kein Mitgefühl gezeigt, man habe kein ernstzunehmendes Wort des Bedauerns gehört, auch wenn Baschar sich in seinen letzten Worten bei Susannas Mutter entschuldigt habe. Der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk sagte, dass weder Susannas Mutter noch die Freundinnen des Mädchen irgendetwas falsch gemacht hätten. Eines stehe unumstößlich fest, sagte Bonk dem Verurteilten: „Allein Sie, niemand anderes, trägt die Schuld am Tod von Susanna.“ Der Richter äußerte seinen Respekt vor Susannas Mutter. Ihre Zeugenaussage habe Spekulationen über Susannas Lebenswandel und das Verhältnis zwischen ihr und ihrer Mutter ausgeräumt.

Richter Bonk bezeichnete das Frauenbild Ali Baschars als „menschenverachtend“. Der psychiatrischen Gutachterin hat Ali Baschar gesagt: „Ich hab′ doch nur ein Mädchen totgemacht.“ Laut Bonk werde so etwas „weder im Irak noch in Deutschland gesellschaftlich akzeptiert oder toleriert“.

Jürgen Bonk bescheinigt der Tat eine „außergewöhnliche Intensität in Planung und Ausführung“. Zunächst habe er Susanna nach und nach und planmäßig von ihren Bekannten und seinem Bruder, dem das Mädchen vertraute, isoliert. Später, so rekonstruierte das Gericht den weiteren Verlauf anhand der Aussagen des Täters, der medizinischen Gutachten und einer Ortsbegehung, führte er das Mädchen an eine „uneinsichtige Stelle“ (sic!) in der Nähe der Flüchtlingsunterkunft, wo er es vergewaltigte. Susanna habe keine Chance auf Gegenwehr gehabt. „Das Kind musste sich ohnmächtig fügen.“ Nach Ansicht des Gerichts wurde Ali Baschar „klar, dass das jetzt ein richtig großes Problem wird“. Der Täter habe Susanna ihr Handy abgenommen und sie zur Bekanntgabe der PIN genötigt. Dann habe er das ahnungslose Mädchen von hinten angefallen und „mehrere Minuten“ gewürgt. Schließlich habe er ihre Leiche in einem flachen Loch verscharrt. Nach diesem „Mord mit Heimtücke zur Verdeckung einer Straftat“ habe er Susannas Handy zum Chat mit der Mutter verwendet, um sich als Susanna auszugeben, die mit einem Freund nach Paris durchgebrannt sei.

Der Angeklagte flüchtete kurz nach der Tat in seine Heimat im Norden des Irak und wurde dort wenige Tage später durch kurdische Sicherheitskräfte verhaftet. Die Bundespolizei brachte ihn dann nach Deutschland zurück. Ali Baschar muss sich wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens noch einem anderen Verfahren stellen. Dieses wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.


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