Meinungen:Nach Anschlag auf US-Soldaten am Flughafen Frankfurt lautet das Urteil „Lebenslang“
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Itu in Abschnitt Abschiebung als Leiche?
Diese Kommentarseite bezieht sich auf den Artikel |
|
Abschiebung als Leiche?
BearbeitenLaut Artikel wurde der Angeklagte zu "lebenslänglich" mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Also dürfte er das Gefängnis nicht lebend verlassen. Spricht man beim Transport einer Leiche nicht von "Überführung" und nur bei Lebenden von "Abschiebung"? Oder habe ich etwas nicht richtig verstanden? --81.14.254.44 02:26, 11. Feb. 2012 (CET)
- Die Haftentlassung ist laut SZ "bereits nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen" aber offenbar nicht für immer. Lebenslang gibt es wohl nicht in der deutschen Justiz (aber die Grünen wollen es trotzdem abschaffen...). Siehe auch w:Lebenslange_Freiheitsstrafe#Verfassungsrechtliche_Zul.C3.A4ssigkeit --Itu 15:58, 11. Feb. 2012 (CET)
- Mann kann durchaus zu lebenslanger Haft verurteilt werden, das passiert nach Morden auch regelmäßig. Tatsächlich wird man i.d. Regel nach 15 Jahren entlassen. Bei der Feststellung der besonders schweren Schuld geht das frühestens nach 18 Jahren. Danach kommt nur noch Sicherungsverwahrung in Betracht, diese gilt nicht als Strafe und kann nur in ganz besonderen Fällen verhängt werden. --Usien Max 16:50, 11. Feb. 2012 (CET)
Sieh auch bei welt.de die Erklärbox. --Itu 18:32, 11. Feb. 2012 (CET)