Martin Schulz sieht politische Lösung in einer „echten europäischen Regierung“

Veröffentlicht: 00:08, 10. Juli 2016 (CEST)
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Brüssel (Belgien), 10.07.2016 – Martin Schulz (SPD), seit dem 17. Januar 2012 Präsident des Europäischen Parlaments, sieht in einer Umwandlung der Europäischen Kommission zu „einer echten europäischen Regierung“ die Lösung für die vielfältigen Probleme des Kontinents. 1957 - also vor fast 60 Jahren - bildeten die sogenannten Römischen Verträge die Grundlage zur Europäischen Union. Von anfangs sechs Staaten ist die Zahl inzwischen auf 28 Mitgliedstaaten angewachsen.

Saal und Konferenzort, in dem 1957 die Römischen Verträge unterzeichnet wurden

Weitere wichtige Schritte waren die Einführung einer gemeinsamen Währung mit dem Euro 1999-2002 und der Unionsbürgerschaft 1992 im EG-Vertrag: Ein Bürger, der die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, ist dadurch automatisch zugleich Unionsbürger. Der Eurozone schlossen sich jedoch nur 19 Mitgliedstaaten an.

Kritik an den europäischen Institutionen gibt es seit langer Zeit von verschiedenen Seiten. So sei die Reisetätigkeit der Parlamentarier, insbesondere zwischen Brüssel und Straßburg „zu einem negativen Symbol der EU geworden“. Die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive unterscheidet sich auf europäischer Ebene grundlegend von den demokratischen Prinzipien in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Bundesfinanzminister Schäuble kritisiert aktuell auch das Verhalten der EU-Kommission.

Die Europäische Kommission nimmt vor allem Aufgaben der Exekutive wahr und entspricht damit ungefähr der Regierung in einem staatlichen System, jedoch hat sie auch das alleinige Initiativrecht im EU-Gesetzgebungsverfahren. Das Europäische Parlament ist in seiner Machtbefugnis dagegen sehr beschränkt und kann zum Beispiel keine eigenen Gesetzesvorlagen einbringen. Im politischen System der EU nimmt der Ministerrat zusammen mit dem Europäischen Parlament die Rechtsetzung vor und hat somit einen Teil der legislativen Gewalt. Demgegenüber können in Deutschland auch die Bundesländer über den Bundesrat Gesetzesinitiativen einbringen.

Anlass für den Vorschlag von Schulz, der in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlicht worden ist, war unter anderem das Brexit-Referendum. Für einen Austritt Großbritanniens aus der EU hatten sich 51,9% der abgegebenen Stimmen entschieden.


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