Manipulationen am Tacho und am Geschwindigkeitsbegrenzer künftig strafbar
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Berlin (Deutschland), 22.08.2005 – Nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums ist es seit dem 1. August 2005 strafbar, den Kilometerstand oder die Messvorgänge am Tachometer zu verändern. Dadurch soll die Hürde für Gebrauchtwagenhändler erhöht werden, durch diese Vorgänge die Wagen wertvoller erscheinen zu lassen.
Durch eine andere Maßnahme soll der Schutz von Busreisenden erhöht werden. Bei Fahrzeugen mit Geschwindigkeitsbegrenzern wie Reisebussen oder LKWs soll künftig auch deren Manipulation strafbar sein.
Quellen
- bmvbw.de: „Stolpe: Manipulationen am Tacho ab heute strafbar“ (Pressemitteilung Nr.: 298/2005) (18.08.2005)