Müntefering kündigt Neuwahlen an

Berlin (Deutschland), 22.05.2005 - Der SPD-Vorsitzende Müntefering sowie Bundeskanzler Schröder haben sich für vorgezogene Neuwahlen zum Bundestag noch in diesem Jahr ausgesprochen, nachdem die SPD nach 39 Jahren erstmals eine Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen verloren hat.

Eine vorgezogene Neuwahl des Bundestages kann allerdings nur vom Bundespräsidenten angeordnet werden. Weder die Bundesregierung noch eine Mehrheit im Bundestag sind befugt, eine Neuwahl einzuleiten. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung erfolgt eine vorgezogene Neuwahl nur in dem Falle, dass eine amtierende Bundesregierung im Bundestag nicht mehr über eine Mehrheit verfügt. Um eine vorgezogene Neuwahl herbeizuführen, muss der Bundeskanzler also nachweisen, dass er im Bundestag nicht mehr über eine Mehrheit verfügt; dies kann er tun, indem er die Vertrauensfrage stellt; wenn dann eine Mehrheit entweder gegen ihn stimmt oder sich der Stimme enthält, so liegt die verfassungsrechtliche Grundlage für die Anberaumung vorgezogener Neuwahlen zum Bundestag vor. Es kann erwartet werden, dass dieses Prozedere angewendet wird; einige Abgeordnete der Koalition würden sich dann, nach Absprache, der Stimme enthalten. Eine solche Vorgehensweise ist insofern umstritten, als dass sich die Bundestagsmehrheit auf Veranlassung durch die Bundesregierung hier de facto eine Verfügungsmacht über die Dauer der Legislaturperiode verschafft, die ihr gemäß Grundgesetz eigentlich gar nicht zusteht. Insofern besteht die Möglichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht die Rechtswidrigkeit des Prozederes feststellt und die vorgezogenen Neuwahlen damit noch verhindert; die Wahrscheinlichkeit, ob dies geschehen wird, kann nur schwer geschätzt werden.

Die CDU/CSU will bereits am morgigen Montag den Kanzlerkandidaten der Christdemokratie für die vorgezogenen Neuwahlen festlegen; der Bundestagswahlkampf 2005 kann also als eröffnet angesehen werden.

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Quellen