München: Großalarm wegen vermeintlichen Zeppelinbrandes

München (Deutschland), 14.10.2005 – Am Donnerstagabend, den 22.09.2005 wurde in München ein Großalarm ausgelöst. Verantwortlich für den Alarm waren aufgeregte Bewohner von München-Feldmoching. Sie alarmierten über Notruf Feuerwehr und Polizei. Gemeldet wurde ein brennender Zeppelin, der über Feldmoching abzustürzen drohte. Selbstverständlich rückte ein Großaufgebot von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften aus. Gefahr war in Verzug. Auch der ADAC-Rettungshubschrauber wurde alarmiert und flog zum vermeintlichen Unglücksort.

Dort angekommen, stellten die Rettungskräfte einen Fehlalarm fest. In der Luft befand sich ein so genanntes Heißluftschiff. Es sieht äußerlich wie ein Zeppelin aus, ist 41 Meter lang und 12,8 Meter breit, wird aber angetrieben wie ein Heißluftballon, nämlich mit erwärmter Luft. Sobald das Heißluftschiff in der Luft nachgeheizt wird, sieht es von weitem in der Abenddämmerung aus, als ob die Unterseite des Schiffes brennen würde. Der Antriebsmotor gleicht dem von Ultraleicht-Flugzeugen. Es ist 40 Kilometer pro Stunde schnell. Befindet sich nur eine Person an Bord, in dem Fall dann der Luftschiffführer, hat es eine Reichweite von drei Stunden, also maximal 120 Kilometer. Befinden sich vier Personen an Bord des Luftschiffes, kann es nur eine Stunde in der Luft bleiben. Mehr als vier Personen können nicht mitfahren.

Das vollbesetzte Luftschiff befand sich auf einem Rundflug über dem Oktoberfest. Auf einer Wiese im Wohngebiet von Feldmoching war es zwischengelandet. Der Luftschiffführer ließ einen Fahrgast aussteigen, der Besitzer der Wiese stieg ein, und das Schiff startete zu einem erneuten Rundflug. Bei der Rückkehr zur Wiese kamen die Alarmanrufe. Der Luftschifffahrer konnte eine Genehmigung des Wiesenbesitzers für die Landung nachweisen, alle notwendigen Papiere waren vorhanden, auch besaß er eine Fahrerlaubnis für das Luftgefährt. Trotzdem hätte er nicht in einem Wohngebiet starten und landen dürfen. Die Polizeidienststelle übergab daher den Vorgang an das zuständige Luftfahrtamt Südbayern, um Ermittlungen gegen den Luftschiffführer einzuleiten.

Themenverwandte Artikel

Quellen