Mühlhausen: Berufungsverfahren wegen mehrfacher Vergewaltigung
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Mühlhausen / Eisenach (Deutschland), 25.06.2006 – Am Freitag, den 23. Juni, endete der zweite Prozess eines Berufungsverfahrens wegen mehrfacher Vergewaltigung einer 23-jährigen Frau während einer Aprilnacht des Jahres 2005. Das Verfahren vor dem Landgericht Mühlhausen lief an insgesamt 13 Verhandlungstagen seit Februar 2006.
Der erste Prozess fand im September 2005 vor dem Amtsgericht Eisenach statt. Der Angeklagte, ein 39-jähriger Mann, legte Berufung gegen das damalige Urteil ein. Jetzt hat das Mühlhausener Landgericht das Urteil von 2005 bestätigt. Im Urteil wird der Angeklagte wegen zweifacher Körperverletzung und dreifacher Vergewaltigung zu vier Jahren Haft und einem Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro verurteilt.
Der Vorsitzende Richter Michael Krämer strebte eigentlich eine höhere Strafe an. Er sagte, „tat- und schuldangemessen“ sei das Urteil nicht. „Es geht nicht an, dass sich der Mann etwas nimmt, was ihm eine Frau verweigert.“ Das Urteil orientiert sich aber an den vorgegebenen Höchststrafen, und das Strafmaß kann nicht erhöht werden.
Der im Rotlichtmilieu von Eisenach lebende Angeklagte stritt bis zum Schluss die ihm gemachten Vorwürfe ab. Er will aber entgegen den Behauptungen der Anklage nichts mit Zuhälterei zu tun haben. Sein Anwalt betonte, sein Mandant habe die 23-jährige Frau zu nichts „gezwungen“. Das Gericht sah den zehnstündigen Missbrauch mit Körperverletzung jedoch als erwiesen an. Zahlreiche Gutachter hatten den Aussagen der Frau Glauben geschenkt.