Lebenslängliche Strafe für den Mörder von Theo van Gogh
Amsterdam (Niederlande), 26.07.2005 - Der Mörder des islamkritischen niederländischen Regisseurs und Filmemachers Theo van Gogh hat heute die Höchststrafe erhalten: Lebenslänglich.
Ein Gericht in Amsterdam verurteilte den 27-jährigen Mohammed Bouyeri und sprach ihn schuldig, van Gogh am 2. November 2004 getötet zu haben. Als Motiv erkannten die Richter, die Tat sei aus religiöser Überzeugung geschehen. Sie begründeten ihr Urteil mit der ausdrücklichen Erklärung des Angeklagten, er würde jederzeit wieder so handeln. Das Gericht vertrat die Auffassung, die Gesellschaft müsse dauerhaft vor ihm geschützt werden.
Nach niederländischem Recht ist bei der Höchststrafe keine vorzeitige Haftentlassung möglich.
Themenverwandte Artikel
Quellen
- Die Presse.com: „Lebenslang für Van Gogh-Mörder“ (27.07.2005)