Landser laut BGH eine kriminelle Vereinigung
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Karlsruhe (Deutschland), 10.03.2005 – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die rechtsradikale Berliner Musikband Landser als kriminelle Vereinigung eingestuft und gleichzeitig eine mehrjährige Haftstrafe für den Bandleader bestätigt. Der BGH begründete dies damit, dass sich mehrere Bandmitglieder zusammengetan hätten, um rechtsextremistisches Liedgut zu produzieren und vertreiben. Damit wurde ein Urteil des Berliner Kammergerichtes größtenteils bestätigt. Der BGH widersprach allerdings der Ansicht, dass ein bestimmtes Lied als Aufforderung zu Straftaten anzusehen ist. „Hier werden zwar Vietnamesen auf unflätigste Weise angegriffen“, allerdings sei allgemeine Hetze nicht mit der Aufforderung zu Straftaten zu verwechseln.
Trotzdem muss der Bandleader seine Haftstrafe nun antreten, da sie bestätigt wurde. Das Kammergericht hatte ihn im Dezember 2003 als Rädelsführer eingestuft. Er wurde wegen Gründung und Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung und Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda verurteilt. „Landser“ habe in seinen Liedern Ausländer, Juden und Andersdenkende verunglimpft. Die beiden anderen Bandmitglieder haben Bewährungsstrafen anerkannt.
Der Vorsitzende Richter Klaus Tolksdorf sagte: „Ohne feste Struktur und gemeinsame Ziele seiner Gruppenmitglieder sei die Band gar nicht erst in der Lage gewesen, bestehende braune Netzwerke zu nutzen.“ Die zwischen 1997 und 2001 entstandenen CDs wurden im Ausland gepresst und konspirativ vertrieben. Die Einstufung einer Band als kriminelle Vereinigung setzt keinen hohen Bekanntheitsgrad in der Szene oder gesellschaftsgefährdende Ziele voraus. Eine gewisse Struktur zur gemeinsamen Verbreitung strafbaren Liedgutes reiche aus.