Landgericht verbietet irreführende Werbung bei Windenergie
Veröffentlicht: 20:40, 4. Apr. 2011 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Itzehoe (Deutschland), 04.04.2011 – Auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg hat das Landgericht Itzehoe mit Urteil vom 15. März 2011 dem schleswig-holsteinischen Windenergieunternehmen Prokon verboten, mit irreführenden Angaben zu werben (Az.: 5 O 66/10). Insbesondere würden die Anleger nicht hinreichend über die Risiken von Genussrechten aufgeklärt.
Seit fünf Jahren zahlt Prokon für eine Geldanlage in Genussrechten angeblich 8 Prozent Rendite jährlich. 35 Windparks in 6 Bundesländern seien schon gebaut, drei würden gebaut und 25 seien in Planung, heißt es in Postwurfsendungen und Werbebeilagen, die bundesweit verbreitet worden sind, sowie im Internet. Mehr als 30.000 Anleger hätten schon rund 525 Millionen Euro als Genussrechte gezeichnet. Das realisierte Investitionsvolumen liege bei 851,8 Millionen Euro. Der Gewinn aus Windenergie betrage per 31.12.2010 rund 246 Millionen Euro.
Wie das Forum des US-amerikanischen Finanz-Nachrichtendienstes „Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC“ berichtet, hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bereits 2005 der Firma Prokon untersagt, ein garantiertes Rückkaufsversprechen abzugeben, weil nur eine Bank dies gewährleisten kann. Prokon hat keinen Einlagensicherungsfonds. Im Jahr 2007 wehte ein schwacher Wind, so dass keine Ausschüttung gezahlt wurde. Prokon wirbt mit einer Geldanlagemöglichkeit ab 100 Euro.
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Quellen
- www.taz.de: „Gericht verbietet Prokon irreführende Werbung“ (30.03.2011)
- www.ndr.de: „Prokon: Gericht untersagt windige Werbung“ (16.03.2011)
- www.prokon.net: „PROKON Genussrechte“ (04.04.2011)