Krankenkassen: Mitglieder der geschlosenen City-BKK müssen bis 14. Juli eine Folgeversicherung vorweisen

Veröffentlicht: 20:23, 11. Jul. 2011 (CEST)
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Berlin (Deutschland), 11.07.2011 – Die verbleibenden 30.000 der insgesamt 168.000 Versicherten der zum ersten Juli 2011 aufgelösten City BKK, welche noch keine „leistungsaushelfende Versicherung“ haben, müssen ebendiese bis zum 14. Juli 2011 vorweisen, sonst werden sie über ein Zuteilungsverfahren durch den Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherungsträger Zwangsmitglied einer anderen Krankenkasse. Dies gibt der Landesapothekerverband Baden-Württemberg bekannt. Die Versicherung hatte schon vor Jahresfrist Probleme, wurde dennoch gestützt. Nun ist diese Versicherung nach dem Ausscheiden aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen endgültig am Ende. Eine weitere Schlappe musste die Versicherung auf dem Gebiet der Zusatzbeiträge hinnehmen, mit dem Aktenzeichen: S 73 KR 1635/10 des Sozialgerichts Berlin hat selbigen für nichtig erklärt, weil die Versicherung es versäumt habe, ihre Versicherten auf ein gesetzlich verankertes Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Da die Versicherung zwischenzeitlich insolvent ist, müsste im Falle der wegen möglichem Widerspruch noch ausstehenden Rechtskraft des Urteils der Bundesverband der Krankenkassen nachhaften.

Die bestehenden Versicherungsverträge behalten ihre Gültigkeit. Es existiert bis Ende Juni eine Übergangsregelung zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und den Leistungserbringern. Solange müssen Leistungen mit der alten Nummer der geschlossenen Kasse gegenüber den Leistungsträgern abgerechnet werden, Hilfsmittel sogar bis Ende September 2011.

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Quellen