Klage gegen Ungerechtigkeit bei Ökostrom-Abgabe
Veröffentlicht: 17:28, 18. Aug. 2012 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Stuttgart (Deutschland), 18.08.2012 – Nach Ansicht von drei Textilunternehmern aus Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verfassungswidrig. Deshalb wollen sie mit einer Musterklage vor Gericht ziehen. Wie die Bremer Tageszeitung Weser-Kurier in ihrer Papierausgabe am Mittwoch berichtete, betragen bei einer Spinnweberei in Süddeutschland mit 100 Mitarbeitern die Kosten für Ökostrom, die auf den Strompreis aufgeschlagen werden, rund 3,6 Prozent des Umsatzes. Bei privaten Haushalten macht die Abgabe, die gegenwärtig 3,59 Cent je Kilowattstunde beträgt, bei den Preissteigerungen etwa ein Drittel aus: So stieg der Preis für elektrischen Strom in den Jahren 2000 bis 2012 von 15 auf 25 Cent je Kilowattstunde.
Demgegenüber können produzierende Betriebe, die mehr als 1 Million Kilowattstunden jährlich verbrauchen, gemäß § 41 EEG eine Ermäßigung beantragen. Durch diese Ermäßigung muss je nach Höhe des Stromverbrauchs nur noch etwa ein Prozent der Abgabe gezahlt werden. Die Bundesnetzagentur hatte berechnet, dass besonders energieintensive Betriebe, die in Deutschland zusammen rund 18 Prozent des Stroms verbrauchen, nur 0,3 Prozent der Gesamtumlage für die Finanzierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zahlen, und deren Privilegierung kritisiert.
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Quellen
- www.tagesschau.de: „Ist die Ökostrom-Umlage verfassungswidrig?“ (16.08.2012)
- nachrichten.rp-online.de: „Textilbranche klagt wegen Ökostrom“ (15.08.2012)
- www.weser-kurier.de: „Textilbranche will Ökoenergieumlage per Klage kippen“ (14.08.2012)
- www.spiegel.de: „Netzagentur kritisiert Entlastungen für Industrie“ (15.05.2012)
- www.gesetze-im-internet.de: „Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen“ (22.12.2011)