Kategorie:Völkerrechtssubjekt
Aus Wikipedia: Als Völkerrechtssubjekt bezeichnet man einen Träger völkerrechtlicher Rechte und/oder Pflichten, dessen Verhalten also unmittelbar durch das Völkerrecht geregelt wird.
Aus Wikipedia: Als Völkerrechtssubjekt bezeichnet man einen Träger völkerrechtlicher Rechte und/oder Pflichten, dessen Verhalten also unmittelbar durch das Völkerrecht geregelt wird.