Kapitalanleger verloren Sammelklage gegen DaimlerChrysler-Konzern
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Stuttgart (Deutschland), 16.02.2007 – Im bundesweit ersten Fall einer Sammelklage nach dem neuen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erlitten die 100 gegen den DaimlerChrysler-Konzern klagenden Anleger gestern vor dem 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart eine juristische Niederlage.
Die DaimlerChrysler AG war von den Anlegern auf Schadenersatz verklagt worden, weil die Information über den Wechsel an der Konzernspitze von Schrempp zu Zetsche (Wikinews berichtete) vom 28. Juli 2005 nicht rechtzeitig bekannt gegeben worden sei. Dadurch seien den Anlegern erhebliche Kursgewinne entgangen. Die Anleger beriefen sich in ihrer Klage auf das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), nach dem die Konzernspitze zu einer unverzüglichen Information über den bevorstehenden Wechsel an der Konzernspitze verpflichtet gewesen wäre.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht, weil die entscheidende Aufsichtsratssitzung noch nicht stattgefunden hatte. Bis zu dieser Aufsichtsratssitzung am 28. Juli 2005 sei die Entscheidung über die Schrempp-Nachfolge prinzipiell noch offen gewesen. Die interne Diskussion innerhalb der Führungsebene ändere nichts an dieser Sachlage. Der Aufsichtsrat habe auch noch eine personelle Alternative in der Person von Eckhard Cordes gehabt. Das Gericht wies außerdem darauf hin, dass ein Widerspruch eines einzigen Aufsichtsratsmitglieds eine Vertagung der Personalentscheidung zur Folge gehabt haben könnte.