Kaiserslautern: Lebenslange Haft im Mordfall „Carrie“

Veröffentlicht: 02:20, 6. Feb. 2017 (CET)
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Kaiserslautern (Deutschland), 06.02.2017 – Im Fall des am 20. Juni 2016 getöteten fünfjährigen Mädchens Carrie hat das Landgericht Kaiserslautern nunmehr ihre 36-jährige Mutter sowie ein befreundetes Ehepaar, bei dem Carrie mit ihren Halbgeschwistern lebte, wegen Mordes durch Unterlassen zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt.

Wegen seiner Brutalität erregte der Fall ein besonderes öffentliches Interesse. Denn im Laufe des Prozesses wurde bekannt, dass das Mädchen von seiner Mutter und dem befreundeten Ehepaar schwer misshandelt worden war. Unter anderem musste sie in einer fensterlosen Abstellkammer hausen und sich von Katzenkot ernähren, da sie nicht genug zu Essen erhielt. Carrie starb an den Folgen einer Hirnblutung. Statt ärztliche Hilfe zu holen, hatten die Angeklagten ihr in der Wohnung stundenlang beim Sterben zugesehen. Schließlich packten sie den Leichnahm des Mädchens in einen Müllsack, transportierten diesen mit einer Sackkarre in ein Waldstück bei Kaiserslautern und verscharrten ihn dort notdürftig. Wie das Jugendamt Kaiserslautern mitteilte, wurden sowohl die Mutter als auch das befreundete Paar regelmäßig überprüft. Dabei seien keine Auffälligkeiten feststellbar gewesen. Als ein Bekannter dem Jugendamt Fotos von Carries Misshandlungen vorlegte, sei man unmittelbar tätig geworden. Als die Polizei die drei Kinder in Obhut nehmen wollte, traf sie Carrie nicht an. Infolge einer Befragung führte Carries Mutter die Beamten zu besagter Stelle im Wald.

Mit dem Urteil folgte die große Strafkammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Wie sich Carrie die tödlichen Verletzungen ursprünglich zuzog, konnte aufgrund des starken Verwesungsgrades der Leiche nicht mehr ermittelt werden - das Gericht ging von einem Sturz aus. Aus Selbstschutz und Angst vor den Konsequenzen habe man auf einen Notruf verzichtet. Dieser hätte, so die Überzeugung des Gerichts, dem Mädchen aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Leben gerettet. Auch die Verteidigung hielt den Mordvorwurf für begründet. Wegen der besonderen Lebensumstände der Angeklagten forderte sie mildere Strafen. Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte den Angeklagten Defizite, aber volle Schuldfähigkeit. Im Prozess beschuldigten sich die Angeklagten gegenseitig. Der Verteidiger des mitangeklagten Ehepaares kündigte Revision zum Bundesgerichtshof an; die Verteidigerin der Mutter hielt sich diese Option offen.


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