Jerome Boateng wegen Körperverletzung verwarnt
Veröffentlicht: 17:03, 19. Jul. 2024 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
München (Deutschland), 19.07.2024 – Fußballprofi Jérôme Boateng wurde vom Landgericht München I wegen vorsätzlicher Körperverletzung für schuldig befunden und verwarnt. Außerdem verhängte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen à 5.000 Euro (= 200.000€) gegen Boateng. Diese Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt, d.h. diese Summe muss er nur zahlen, wenn er nicht innerhalb von sechs Monaten jeweils 50.000€ an zwei wohltätige Organisationen spendet und nicht erneut wegen Körperverletzung strafrechtlich in Erscheinung innerhalb der Bewährungszeit von einem Jahr tritt. Das Urteil fiel milder aus als erwartet, die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe über 1,1 Millionen Euro gefordert. Es ist die erneute Aufrollung dieses Prozesses, denn bereits 2021 bzw. 2022 (Berufungsprozess) wurde Boateng wegen Körperverletzung zu Geldstrafen von 1,8 bzw. 1,2 Millionen Euro verurteilt. Da jedoch Rechtsfehler gemacht wurden, hob das Oberste Landesgericht beide Urteile wieder auf.
Jérôme Boateng wegen Körperverletzung verwarnt
Gewaltvorwürfe durch Ex-Freundin
Boateng wurde vorgeworfen, seine Ex-Freundin bei einem Karibikurlaub 2018 körperlich angegangen zu sein, sie gebissen und u.a. eine Kühltasche nach ihr geworfen zu haben. Boateng bestritt dies und erklärte, er habe seine Freundin zwar zur Selbstverteidigung geschubst, aber weder gebissen noch Gegenstände nach ihr geworfen.
Das Gericht kam zu Schluss, dass von dem Bild des „notorischen Frauenschlägers“ nicht viel übrig geblieben sei. Vielmehr sei er ein Mensch, der einmal in einer Beziehung über Gebühr ausgerastet sei. Die wirklich Leidtragenden in diesem Prozess, so die Vorsitzende Richterin Susanne Hemmerich, seien die Kinder.
Boateng äußerte nach der Urteilsverkündung, dass er unendlich erleichtert sei, dass dieser jahrelange Albtraum nun ende. Nun wolle er sich auf seine Familie und den Fußball konzentrieren.
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BearbeitenQuellen
Bearbeiten- T-Online: „Urteil: Gericht verwarnt Jérôme Boateng“ (19.07.2024)
- welt.de: „Boateng wegen Körperverletzung zu 200.000 Euro Geldstrafe zur Bewährung verurteilt“ (19.07.2024)
- Stern.de: „Milderes Urteil für Jérôme Boateng“ (19.07.2024)