Internationaler Gerichtshof erlaubt Uruguay den Bau zweier Zellulosefabriken

Artikelstatus: Fertig 19:10, 13. Jul. 2006 (CEST)
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Den Haag (Niederlande), 13.07.2006 – Im Streit zwischen den Nachbarländern Argentinien und Uruguay um den Bau zweier Zellulosefabriken an der uruguayischen Seite des Flusses Uruguay hat der Internationale Gerichtshof (IGH) heute ein Urteil gefällt. Der Gerichtshof wird demnach keine Maßnahmen anordnen, um den Bau der Fabriken zu stoppen.

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Urugay-Fluss von der argentinischen Seite aus fotografiert

Argentinien hatte am 4. Mai 2006 beim IGH, dem Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen, einen Antrag gegen den Bau der Zellulosefabriken eingereicht, weil die Fabriken nach Meinung der argentinischen Regierung den Grenzfluss sowie eine Region, die von der Landwirtschaft und vom Tourismus abhängig sei, verschmutzten. Die uruguayische Regierung argumentierte dagegen, dass die Fabriken Arbeitsplätze schafften. Zudem sollten laut uruguayischer Regierung strenge Umweltschutzbestimmungen für die Fabriken gelten. Argentinien hatte verlangt, dass der IGH Maßnahmen anordnet, die den Bau der Fabriken stoppen. Anschließend könne Argentinien Studien über die möglichen Umweltschäden, die die Fabriken verursachen würden, durchführen. Im Antrag hatte sich Argentinien auf einen Vertrag berufen, den es 1975 mit seinem Nachbarstaat abgschlossen hatte. Im Vertrag steht, dass bei allen Angelegenheiten, die den Grenzfluss Uruguay betreffen, die Zustimmung beider Staaten erforderlich ist. Laut Vertrag darf eine der beiden Parteien sich mit Angelegenheiten, die nicht in direkten Verhandlungen geklärt werden können, an den IGH wenden. 2003 hatte Uruguay den Bau einer Fabrik genehmigt. Die Genehmigung für den Bau einer zweiten Fabrik hat laut Argentinien den Konflikt eskalieren lassen. Vom 8. bis zum 9. Juni gab es eine öffentliche Anhörung vor dem IGH, bei der Argentinien seine Position verdeutlicht hatte und Urugay vom IGH gefordert hatte, den Antrag Argentiniens zuruckzuweisen.

Argentiniens Präsident Néstor Kirchner bei einer Demonstration in Gualeguachú gegen die Papierfabriken

In der Begründung des Urteils, das mit 14:1 Stimmen gefällt wurde, erklären die Richter, dass sie die Bedenken der argentinischen Regierung hinsichtlich des Umweltschutzes anerkennen. Die Entscheidung Uruguays, den Bau der Fabriken zu genehmigen, stelle aber nach Meinung der Richter keine unmittelbare Gefahr für irreparable Schäden des Ökosystems des Uruguay-Flusses oder für die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Menschen, die an der argentinischen Seite des Flusses wohnen, dar. Argentinien habe für seine Begründung nach Meinung des IGH keine überzeugenden Beweise vorlegen können. Das Urteil bedeutet, dass mit dem Bau der Fabriken begonnen werden darf. Ein Grundsatzurteil zu den Zellulosefabriken am Grenzfluss zwischen Urugay und Argentinien wird Medienberichten zufolge aber möglicherweise erst in einigen Jahren gefällt werden.

Laut Daniel Schweimler, dem Südamerikakorrespondenten der BBC, hat der Streit um die Zellulosefabriken den Beziehungen zwischen den Nachbarländern bereits einen schweren Schaden zugefügt. In beiden Ländern gab es Proteste gegen den Bau der Fabriken. So haben im Mai dieses Jahres 80.000 Menschen auf der argentinischen Seite des Grenzflusses an einer Demonstration gegen den Bau der Fabriken teilgenommen. Zuletzt hatte eine von Greenpeace angeheuerte Aktivistin auf dem EU-Lateinamerikagipfel in Wien auf die Problematik aufmerksam gemacht, indem sie mit einem Bikini bekleidet an Staats- und Regierungschefs aus Europa und Lateinamerika vorbeilief und ein Protestplakat präsentierte.

Bei den Fabriken, die vom spanischen Ence-Konzern und dem finnischen Unternehmen Botnia gebaut werden, wird es sich um die größten ihrer Art auf der Welt handeln. Der Bau der Fabriken wird rund 1,7 Milliarden US-Dollar kosten.

Quellen