Internationale Arbeitsorganisation verabschiedet erstmals Arbeitsnorm für Hausangestellte
Veröffentlicht: 20:22, 18. Jun. 2011 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Genf (Schweiz), 18.06.2011 – Die sozialen Rechte von schätzungsweise 50 bis 100 Millionen Hausangestellten weltweit werden durch ein neues Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen, besser geschützt. Die Internationale Arbeitskonferenz, das oberste beschlussfassende Organ der ILO, verabschiedete auf ihrer 100. Tagung in Genf am 16. Juni eine neue Arbeitsnorm, die Hausangestellten grundsätzlich die gleichen Rechte einräumt wie Arbeitern und Angestellten in regulären Arbeitsverhältnissen. Dazu gehören Regelungen der Arbeitszeiten, darunter ein verbindlicher arbeitsfreier Tag pro Woche, Regelungen der Arbeitsbedingungen und die Garantie gewerkschaftlicher Organisationsfreiheit. Diese Rechte wurden bisher Hausangestellten systematisch vorenthalten. Die Vorbereitungen zum Erlass des Abkommens hatten drei Jahre gedauert.
Human Rights Watch weist darauf hin, dass dieser Berufsgruppe grundlegende Menschenrechte bisher vorenthalten wurden, wodurch sie häufig besonders schweren Formen der Ausbeutung bis hin zu sexuellem Missbrauch, Menschenhandel und Zwangsarbeit ausgesetzt waren. Rund 83 Prozent der Hausangestellten sind Mädchen und Frauen, darunter viele Migrantinnen, die in vielfacher Weise diskriminiert werden. Die Organisation weist darauf hin, dass die neue Regelung vor allem von den Vereinigten Staaten, Australien, Brasilien und Südafrika unterstützt worden sei, während die Europäische Union vielfach Bedenken dagegen geäußert habe und sich für weniger weitreichende Rechte der Betroffenen ausgesprochen habe.
Die neue Norm tritt ein Jahr nach der Ratifizierung durch mindestens zwei der 183 ILO-Mitgliedsstaaten in Kraft. Die Regierungen werden dadurch verpflichtet, die Hausangestellten durch ihre nationale Gesetzgebung zu schützen.
Die Aufgabe der ILO besteht darin, internationale Arbeitsstandards zu erarbeiten und in Form von völkerrechtlichen Abkommen zu beschließen. Die ILO ist die einzige Organisation der Vereinten Nationen, in der neben den Mitgliedsstaaten auch die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände Sitz und Stimme haben.
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Quellen
- www.hrw.org: „ILO: Bahnbrechendes Abkommen zum Schutz von Hausangestellten“ (16.06.2011)
- www.ilo.org: „Internationale Arbeitskonferenz verabschiedet Arbeitsnorm für Hausangestellte“ (16.06.2011)
- www.ilo.org: „Text of the convention concerning decent work for domestic workers – Texte de la convention concernant le travail décent pour les travailleuses et travailleurs domestiques“ (16.06.2011)