In Deutschland sind nur Feuerwerkskörper mit BAM-Siegel erlaubt
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Frankfurt am Main (Deutschland), 31.12.2009 – Seit Dienstag 29.12.2009 bis Donnerstag 31.12.2009 dürfen wieder Feuerwerkskörper verkauft werden. Dabei gibt es die Unterscheidung in vier Feuerwerksklassen: die zum Verkauf zugelassene Klasse I (Kleinstfeuerwerk, Knallerbsen und Tischfeuerwerk; das ganze Jahr über erhältlich und zugelassen für Kinder ab 12 Jahren: Prüfsiegel BAM-PI und BAM-PII (Böller, Raketen und Batteriefeuerwerk; zugelassen nur für Erwachsene ab 18 Jahren: Kennzeichnung BAM-PII), sowie die derzeit nicht zugelassene Klasse III und IV, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen und Spezialunternehmen vorbehalten sind. Die zugelassenen und mit dem BAM-Prüfsiegel versehenen Feuerwerkskörper unterliegen unter anderem einer Begrenzung des Schallpegels auf 120 Dezibel (in einem Abstand von acht Metern) und müssen in einem Zeitraum zwischen drei und acht Sekunden zünden.
Anlässlich des bevorstehenden Silvesterfeuerwerks wird vor unsachgemäßem Umgang mit Feuerwerkskörpern gewarnt. Es sollen in Deutschland ausschließlich Feuerwerkskörper eingesetzt werden, welche das Prüfsiegel der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung aufwiesen. Andere Feuerwerkskörper ohne dieses Siegel dürfen nicht gezündet werden und sind in Deutschland unzulässig. Es greift im Schadenfall keine Versicherung.
Darüber hinaus war aus Kreisen der Feuerwehr zu erfahren, dass unsachgemäßer Umgang mit Feuerwerkskörpern die zweithäufigste Verletzungsursache nach dem Alkoholmissbrauch sei. Nicht selten kam es zu erheblichen Verletzungen durch verirrte Böller, gelegentlich sogar zu Todesfällen.
Wie in der Sendung Maintower berichtet wird, sind erstmals seit Einführung eines neuen Gesetzes die Zündungen sämtlicher Feuerwerkskörper in allen Altstädten mit Fachwerkgebäuden und reetgedeckten Gebäuden gänzlich verboten. Kinder dürfen ebenfalls wegen einer neuen Richtlinie nicht unbeaufsichtigt (ohne Aufsicht durch verantwortungsbewusste Erwachsene) jedwedes Feuerwerk abbrennnen.
Aus Sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen soll der Abstand zwischen Silvesterfeuerwerk und Personen mindestens sieben Meter betragen.
Themenverwandte Artikel
Quellen
- faz.net: „Feuerwerk: Der gefährliche Spaß zum Jahresende“ (29.12.2009)
- lauterbacher-anzeiger.de: „Notwendige Vorsicht beginnt bereits beim Kauf“ (29.12.2009)
- b2b-deutschland.de: „Nachrichten Hamburg: Klassen III und IV nur mit behördlicher Erlaubnis zu erwerben“ (29.12.2009 13:50 Uhr)
- rp-online.de: „Langenfeld/Monheim: Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk“ (29.12.2009)
- frankenpost.de: „‚Eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz‘“ (31.12.2009)