Im Hügelgrab lagen zehn Steinzeit-Menschen
Nebra (Deutschland), 28.05.2005 – Archäologen aus Sachsen-Anhalt haben etwa fünf Kilometer vom Fundort der „Himmelsscheibe von Nebra“ (Kreis Merseburg-Querfurt) entfernt in einem Wald ein Hügelgrab aus der Jungsteinzeit um 2.200 v. Chr. entdeckt. Das Grab wurde zunächst in der Jungsteinzeit vor etwa 4.200 Jahren und später in der Bronzezeit vor rund 3.000 Jahren benutzt. Im Hügelgrab lagen insgesamt 20 Skelette von Menschen; jeweils die Hälfte davon stammte aus der Jungsteinzeit und der Bronzezeit. Dies berichtete die Archäologin Mechthild Klamm.
Die in der Jungsteinzeit bestatteten Menschen waren – nach den Grabbeigaben zu schließen – Angehörige der Schnurkeramischen Kultur, deren Tongefäße häufig mit Abdrücken von Schnüren verziert wurden. Man hatte ihnen Tongefäße mit ins Grab gelegt.
Zusammen mit den in der Bronzezeit bestatteten Menschen fand man einige bronzene, spiralförmig gedrehte Ohrringe, ein wertvolles Bronzemesser und eine ca. zwölf Zentimeter lange bronzene Schmucknadel.
Das Hügelgrab besitzt einen nach Süden ausgerichteten Eingang mit einem dreieckigen Schwellenstein aus Sandstein. Darunter befand sich ein in Hockerstellung mit zum Körper hin angezogenen Beinen bestatteter Mensch, der vielleicht als Türwächter dienen sollte.
Das Hügelgrab wird seit März 2005 von Archäologen ausgegraben. Neben ihm befinden sich – etwa 20 Meter entfernt – zwei weitere Grabhügel, die ebenfalls untersucht werden sollen.
An dem gegenwärtig untersuchten Hügelgrab wurden Spuren von Raubgräbern beobachtet. Die sensationelle Entdeckung der rund 3.600 Jahre alten bronzezeitlichen „Himmelsscheibe von Nebra“ hat in letzter Zeit zahlreiche Raubgräber in diese Gegend gelockt.
Auf Raubgräber sind Archäologen schlecht zu sprechen. Nach ihrer Ansicht zerstören ungebetene private Ausgräber den Zusammenhang, in dem die Fundstücke angetroffen wurden. Für Archäologen ist es nämlich wichtig, zu erfahren, wie die Objekte im Boden gelegen haben, in welcher Schicht sie sich befanden und ob alle Funde von einem Ensemble stammen. Nach einer Raubgrabung könnten diese Fragen selten noch präzise beantwortet werden.
In Deutschland gelten für archäologische Entdeckungen – je nach Bundesland – unterschiedliche Bestimmungen. In Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen gehört ein von Laien entdeckter archäologischer Fund zur Hälfte dem Entdecker und zur Hälfte dem Grundeigentümer, während der Staat leer ausgeht. In den übrigen Bundesländern dagegen existiert das so genannte „Schatzregal“, demzufolge alle im Boden aufgespürten „Schätze“ dem Staat zufallen. Aus diesem Grund geben Raubgräber gerne falsche Fundorte aus Bundesländern mit für sie günstigeren Bestimmungen an.
Kenner der Materie vermuten, dass die meisten bedeutenden archäologischen Funde von Laien entdeckt wurden und werden. Sie warnen davor, vernünftigen und zur Zusammenarbeit mit den Archäologen bereitwilligen Laien das behutsame Suchen völlig zu verbieten. Ohne diese freiwilligen Helfer blieben unzählige wichtige Funde unentdeckt.
Nach Ansicht dieser Kenner gibt es sowohl unter den Archäologen als auch unter den Laien „schwarze Schafe“. Manche Archäologen wollen partout mit Laien oder Antiquitätenhändlern, die ihnen interessante Funde melden, nichts zu tun haben, und manche Raubgräber entwickeln beim Bergen von archäologischen Funden geradezu kriminelle Energien.