IT-Sicherheitsexperten dürfen keine Testangriffe mehr durchführen
Veröffentlicht: 10:01, 11. Jul. 2007 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Berlin (Deutschland), 11.07.2007 – Der Bundesrat hat eine Gesetzesänderung betreffend die Paragraphen 202a, 202b und einen neu hinzukommenden Paragraph 202c des Strafgesetzbuches verabschiedet, durch die von Sicherheitsunternehmen verübte Testangriffe auf Computer strafbar werden. Die deutsche Hackergruppe Phenoelit, die immer wieder Sicherheitslücken in Systemen wie Blackberry-Geräten und Druckern nachweisen konnte, hat als Reaktion darauf ihre deutsche Website geschlossen.
Mit der neuen Gesetzesänderung werden künftig Herstellung, Beschaffung, Verkauf, Überlassung, Verbreitung oder Zugänglichmachung von Sicherheitscodes und Passwörtern für den Datenzugang sowie darauf ausgerichtete Programme strafbar. Es droht jeweils eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Der Chaos Computer Club hatte bereits im September 2006 gewarnt, dass durch den Wortlaut des Gesetzes, welches eigentlich der Vermeidung von Computerkriminalität dienen soll, auch die Arbeit von Sicherheitsexperten kriminalisiert werde.
Quellen
- golem.de: „Bundesrat winkt verschärften Hacker-Paragrafen durch“ (09.07.2007)
- heise.de: „Bundesrat billigt verschärfte Hackerparagraphen“ (09.07.2007)