Hoyzer muss im Gefängnis bleiben

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Berlin (Deutschland), 14.02.2005 – Der ehemalige DFB-Schiedsrichter Robert Hoyzer, der am vergangenen Samstag verhaftet worden ist, muss aufgrund von Fluchtgefahr in Untersuchungshaft bleiben. Der Vorwurf lautet „mittäterschaftlich begangener gewerbs- und bandenmäßiger Betrug in acht Fällen“. Der heutige Haftprüfungstermin im Berliner Amtsgericht Tiergarten fiel für den 25-Jährigen negativ aus. Noch vergangene Woche sagte er in der ZDF-Talkshow von Johannes B. Kerner, er habe „große Angst vor dieser Thematik Gefängnis“.

Neben Robert Hoyzer müssen auch die Hintermänner des Schiedsrichterskandals, die Brüder S., weiterhin in Untersuchungshaft bleiben. Einer ihrer Verteidiger sagte anwesenden Journalisten: „Mein Mandant ist unschuldig.“ Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben ergeben, dass Robert Hoyzer bereits 2004 ähnliche Straftaten begangen hat. Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge rechnet mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe.

Hoyzers Rechtsanwalt Stephan Holthoff-Pförtner bezeichnete die Anordnung der Untersuchungshaft im Tagesspiegel als „eine sehr populistische Entscheidung der Staatsanwaltschaft“. Er räumte allerdings ein, dass Hoyzer, indem er ein weiteres mutmaßlich manipuliertes Spiel verschwiegen hat, einen Vorwand lieferte.

Derzeit ist eine Sonderkommission mit 40 Polizisten und vier Staatsanwälten für die Ermittlungen zuständig. „Jede Person, die in den Vernehmungen oder in den Medien genannt wird, muss durch die Mühle gedreht werden. Alle können sicher sein: Wir werden jeden Stein umdrehen, bis alles aufgeklärt ist“, sagte der Generalstaatsanwalt.

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