Hessen hebt Ladenschlussgesetz teilweise auf
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Wiesbaden (Deutschland), 02.12.2006 – Gestern trat das vor gut einer Woche vom Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP verabschiedete „Ladenöffnungsgesetz“ in Kraft und bietet damit rechtzeitig zum Weihnachtsgeschäft den Einzelhändlern die Möglichkeit, ihre Läden rund um die Uhr zu öffnen. Sonn- und Feiertage bleiben aber weiterhin arbeitsfrei. Vorgesehen ist, dass die Einzelhändler ihre Mitarbeiter in mindestens zwei Schichtdiensten einsetzen, um längere Gesamtöffnungzeiten zu erreichen.
Die tägliche Arbeitszeit der einzelnen Mitarbeiter soll laut den Gewerkschaften nicht länger werden. Allerdings befürchten sie auch einen großen Verdrängungswettbewerb der großen Ketten an den kleinen beziehungsweise mittelständischen Betrieben.
Quellen
- Rhein.Main.net: „Ladenschluss in Hessen weitgehend aufgehoben – Sonntage geschützt“ (23.11.2006)