Henryk Broder klagt gegen einstweilige Verfügung
Veröffentlicht: 04:55, 2. Sep. 2008 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Köln (Deutschland), 02.09.2008 – In einem ins Internet gestellten Brief an WDR-Intendantin Monika Piel zu einer Folge der Sendung „Hallo Ü-Wagen“ hatte der Journalist Henryk M. Broder im Mai dieses Jahres über Evelyn Hecht-Galinski geschrieben: „Jeder kölsche Jeck mit zwei Promille im Blut würde sogar an Weiberfastnacht erkennen, dass Frau EHG eine hysterische, geltungsbedürftige Hausfrau ist, die für niemanden spricht außer für sich selbst und dabei auch nur Unsinn von sich gibt. Ihre Spezialität sind antisemitisch-antizionistische Gedankenlosigkeiten…“
Evelyn Hecht-Galinski erwirkte vor der 28. Zivilkammer des Kölner Landgerichts eine Verfügung, die es H. Broder bis auf weiteres verbietet, in seiner Kritik den Begriff „antisemitisch“ zu verwenden. Dagegen hat H. Broder Klage eingereicht.
Die Entscheidung darüber wird demnächst erwartet (Verkündung: voraussichtlich 3. September).
Evelyn Hecht-Galinski ist die Tochter des ehemaligen Vorsitzenden des Zentralrates der Juden in Deutschland, Heinz Galinski; sie ist Mitglied der „Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ und bekannt für öffentliche Kritik an der israelischen Politik.
Quellen
- ksta.de (Kölner Stadtanzeiger): „Broder verwahrt sich gegen ‚Maulkorb‘“ (13.08.2008, 20:48 Uhr)