Heiko Maas will Urheberrecht umkrempeln
Veröffentlicht: 18:05, 30. Mai 2017 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Berlin (Deutschland), 27.05.2017 – Wenn es nach dem Willen von Justizminister Heiko Maas (SPD) ginge, wird nicht nur das Urheberrecht in Deutschland, sondern auch ein Teil der Verfassung umgekrempelt. Jüngster Vorstoß ist ein Reformentwurf, der unter anderem Erleichterungen für Universitäten und Bibliotheken vorsieht. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung meint: „Welcher Anreiz für Verlage dann noch besteht, Lehrbücher und Zeitschriften zu verlegen, die hinterher in wesentlichen Teilen zu verschenken sind, lässt der Entwurf offen.“ Zu bedenken ist dabei, dass ja viele Wissenschaftler selbst auf die Honorare von Büchern und Fachzeitschriften angewiesen sind, in denen sie ihre Forschungsergebnisse veröffentlichen. Außerdem soll es jedermann erlaubt sein, ganze Zeitungsartikel zu Zwecken der Allgemeinbildung weiterzuverbreiten und zum Beispiel ins Internet zu stellen. Bisher ist das nur in Auszügen und mit Quellenangabe erlaubt, insbesondere im Rahmen wissenschaftlicher Arbeiten. Damit würde die bisherige Einnahmequelle der Verlage, die solche Artikel oft kostenpflichtig anbieten, geschmälert werden. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt dazu: „Unter Zeitungsverlagen […] besteht der Konsens, dass die Einnahmeverluste dramatisch wären und viele Medien das Gesetz, sollte es beschlossen werden, nicht überleben würden.“ Offenbar richtet sich das Gesetz vor allem gegen internationale Großverlage, welche bisher mit Preisdiktaten arbeiten. Wirtschaftlich schmerzhaft würde es aber nur für „die rund sechshundert deutschen Wissenschafts- und Presseverlage“, so die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die Zeitungsverlage sehen dadurch die in der Fassung garantierte Pressefreiheit bedroht.
Vor einiger Zeit wurde der Justizminister wegen eines anderen Gesetzesentwurfes kritisiert, der ebenfalls von einem Verfassungsgrundsatz abweicht. Es geht um die sogenannte Störerhaftung im Internet. Dabei steht die Frage im Raum, inwieweit Anbieter von Internetseiten wie Facebook und Google für das Verbreiten von Hassbotschaften und Falschmeldungen haftbar gemacht werden können. Nach bisher geltendem Recht muss zunächst der Anbieter aufgefordert werden, die beanstandeten Meldungen zu entfernen - also zum Beispiel durch die Person, die in ihren Rechten berührt ist, oder durch eine Strafanzeige. Nach den Vorstellungen von Maas soll der Anbieter solcher Seiten jedoch zukünftig die strafrechtliche Relevanz selber prüfen. Damit würde - so die Kritiker - eine Tätigkeit, die nur der Staatsanwaltschaft und den Gerichten zusteht, in die Medienkonzerne verlagert. Außerdem wird die Gefahr gesehen, dass Kommentare leichtfertigt gelöscht werden, um einer möglichen Strafzahlung vorzubeugen. Dies bedrohe nach Ansicht der Kritiker die Meinungsfreiheit.
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