Heidi K. zu fünfeinhalb Jahren verurteilt – Innenansichten einer Gerichtsverhandlung
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Darmstadt (Deutschland), 05.10.2013 – Mit Worten ist der Blick nicht beschreibbar, den Helga Arnold (77) auf die Angeklagte richtet, bevor sie den Stuhl im Landgericht Darmstadt herbeizieht und als Zeugin Platz nimmt. „Zwölf Jahre Hölle“ hat sie erlebt, erzählt sie der Vorsitzenden Richterin, und „alles nur wegen dieser Frau“. Sie meint Heidi K., die Frau mit der roten Perücke, die ihr schräg gegenübersitzt, zwischen ihren drei Verteidigern. K. hatte ihren Sohn, den Lehrer Horst Arnold, im Jahr 2001 angezeigt. Im Biologie-Vorbereitungsraum der Georg-August-Zinn Schule in Reichelsheim im Odenwald habe er sie, seine Kollegin, anal vergewaltigt und dabei geboxt und getreten. Auch soll er sie und ihren damals 12-jährigen Sohn mit dem Tod bedroht haben. Anschließend soll Arnold auch noch den Versuch unternommen haben, sie vaginal zu vergewaltigen. Eine Vergewaltigung hat aber nie stattgefunden, das hatte bereits das Landgericht Kassel im Jahr 2011 festgestellt, als es Arnold in einem späten Wiederaufnahmeverfahren freisprach – fünf Jahre, nachdem Arnold aus dem Gefängnis entlassen worden war. Zuvor hatte er fünf Jahre gesessen, beginnend mit seiner Verhaftung einige Tage nach der angeblichen Tat. Ein Jahr später war der Prozess am Landgericht Darmstadt. Beweiskräftige Spuren konnte die Staatsanwaltschaft nicht präsentieren, aber das Gericht glaubte Heidi K., folgte ihrer Darstellung in vollem Umfang. Dass er die Tat von Anfang an bestritt, nützte ihm nichts, denn er war Alkoholiker und wenn er getrunken hatte, konnte er aggressiv werden und es gab sexuelle Anzüglichkeiten. Sie hingegen hatte Charisma, konnte Menschen für sich einnehmen. In ihren Tränen schien sich Beweiskraft zu kristallisieren. Von ihrer blühenden Fantasie war damals wenig bekannt, an der Schule war sie erst seit wenigen Tagen.
Ein Jahr nach seinem nachträglichen Freispruch starb Horst Arnold in der Nähe seiner Wohnung im saarländischen Völklingen. Er war einkaufen und auf dem Fahrrad unterwegs, als sein Herz versagte. Die Trägheit der Behörden sorgte dafür, dass sein Leidensweg auch nach seiner Rehabilitation nicht endete. Sein größter Wunsch war es, wieder als Lehrer zu arbeiten. Aber auch das Ministerium zeigte wenig Wiedergutmachungsbereitschaft. Horst Arnold starb einsam und verarmt.
Anja Keinath ist Frauenbeauftragte für Schulen im Kreis Bergstraße und so etwas wie die Kronzeugin im Verfahren gegen Heidi K., das letzten Monat mit dem nachdrücklichen Schuldspruch endete. Ohne sie wäre es sicher nicht so weit gekommen, sie kannte K., zählte damals zu ihren Unterstützern, begleitete sie vor Gericht, als Horst Arnold verurteilt wurde, zu fünf Jahren Gefängnis. Damals hatte sie wenig Zweifel, erst später, als sie von den Geschichten erfuhr, die Heidi K. ihr und anderen erzählte, nagten die Zweifel in ihr – so gehörig, dass ihr noch vor Gericht, als sie dies wiedergibt, für einen Moment die Stimme versagt. Als ihr Verdacht, dass K. einen Menschen unschuldig ins Gefängnis gebracht hatte, in Gewissheit umschlug, quälte sie diese „grausame Erkenntnis“. „Was mach ich jetzt?“, fragte sie sich – nie hatte sie etwas mit der Polizei zu tun gehabt, „die glauben mir doch nicht“. Das war, als Horst Arnold schon wieder entlassen war. In ihrer Not wandte sie sich an ihren Bruder, Hartmut Lierow, Rechtsanwalt für Zivilsachen in Berlin. Der reagierte zuerst sehr zurückhaltend, warnte seine Schwester. Wenn sie sich auf die Seite eines rechtskräftig verurteilten Verbrechers stelle, müsse sie bereit sein, als Risiko ihre Stelle zu verlieren. Keinath war bereit – und besorgte sich eine Aussagegenehmigung. Ihr Bruder fing an zu recherchieren; es war schon nicht einfach, Horst Arnold zu finden, der wohnte nach seiner Entlassung im Elternhaus, später als Hartz-IV-Empfänger im Saarland. Aber was Lierow über Heidi K. herausfand, sprengte den Rahmen des Alltäglichen. Als er so viele belastende Geschichten erfuhr, dass sich das Bild einer chronischen Lügnerin abzeichnete, beantragte er die Wiederaufnahme des Verfahrens. Aber es dauerte noch, bis im Sommer 2011 in Kassel die Neuverhandlung stattfand, zehn Jahre nach der angeblichen Tat.
Eine der großen Geschichten von Heidi K. war die vom Polizisten und Lebensgefährten „Manfred“, der im Kampf gegen al-Qaida-Terroristen einen Kopfschuss erlitten und im Koma gelegen habe, dann aber von ihr gesundgepflegt worden sei. Dass er dann ganz plötzlich doch gestorben sei, wie sie ihren verdutzten Kollegen äußerst beiläufig mitteilte, könnte damit zu tun haben, dass er nicht mehr in ihre Karrierepläne gepasst hat. Oder einfach, um ein groteskes Fantasieprodukt sterben zu lassen. Eine Kollegin soll es sogar vorausgesagt haben: „Wartet, bald lässt sie ihn sterben, weil sie nicht mehr weiter weiß.“ Wo er beerdigt wurde, ließ sich nicht erfahren. Aber es gibt Manfred, den Kripobeamten, der ein einfacher Bekannter von K. war. Im Zeugenstand erklärt der „Untote“: „Ich kann es nicht sein, ich sitze ja hier.“
Bedeutend auch die Gift-Sache: Zwei Schulen später in ihrer wechselvollen Karriere war K. zur Konrektorin aufgestiegen. Gemeinsam mit einer Kollegin setzte sie einen Vorwurf in die Welt, sie wären vergiftet worden, beide. So richtig schlimm aber nur Heidi K., die sich ins Krankenhaus begab. Dort, so bezeugte einer der beiden behandelnden Toxikologen, wurde dann „ein Riesenrad an Diagnostik gedreht“, wie es heute schon aus ökonomischen Gründen kaum noch denkbar sei. Wenn man die Ärzte vor Gericht reden hört, hat man den Eindruck, als würden sie auch jetzt noch irgendwie davon ausgehen, dass da etwas war, was sie vielleicht einfach noch nicht gefunden haben. Dass die Krankheit eine eingebildete war, scheinen sie nicht in Betracht gezogen zu haben. Aber wer viel sucht, findet wohl auch viel. Da war irgendetwas am Herzen. Und ein Muster an den Fingernägeln, das auch ein Vergiftungssymptom sein kann. Letztlich ließ sich aber nichts erhärten. Und doch landete K. sogar kurzzeitig auf der Intensivstation. Sie erzählte später von Lebensgefahr. Das aber, so die medizinischen Zeugen bei Gericht, war eindeutig nicht der Fall. Was übrig blieb, waren Spuren zweier Psychopharmaka im Urin, die Heidi K. nach eigenen Angaben nicht selbst eingenommen hatte.
Als Symptom ihres Leidens hatte K. „Schwindel“ angegeben. Eine bemerkenswerte Angabe.
Heidi K. war dreimal verheiratet. Dass er sie geschlagen hat, gibt Ehemann Nr. 1 zu. Grundlos eifersüchtig sei sie gewesen, habe bei Freunden schlecht über ihn geredet und Lebensmittel, die er eingekauft hatte, auf den Boden geworfen. Seine Wut darüber habe er einmal an einer Gipswand ausgelassen, ein anderes Mal diente eine Luftpumpe zum Aggressionsabbau. Manchmal eben auch sie selber. Ehemann Nr. 2 möchte nicht aussagen, gestattet aber, dass seine protokollierten Aussagen verlesen werden. Ehemann Nr. 3 schildert seine Ehe als psychische Extrembelastung. Am Ende musste sogar ein Notarzt kommen, so wird ein Schriftstück aus den Akten zitiert. Diese groteske Schilderung will der Zeuge nicht bestätigen, aber es sei ihm wirklich schlecht gegangen damals, „das war die schlimmste Zeit meines Lebens“, er sei „ihren ständigen Machtspielen ausgesetzt“ gewesen. Bei einem Streit hat er ihr die Hand gebrochen, in der sie eine Fernbedienung hielt. Immer sei K. auf das Geld seiner Eltern erpicht gewesen, er solle sich doch sein Erbe auszahlen lassen. Die Eltern aber hatten überhaupt keine gute Meinung von ihrer Schwiegertochter.
Dass K. eine außerordentlich attraktive Ausstrahlung hatte, sagen nicht nur die Ehemänner übereinstimmend. Sex sei ihr wohl wichtig gewesen als Selbstbestätigung, sagt Ehemann drei auf eine Frage der Staatsanwaltschaft. Eine bemerkenswerte Episode berichtet ein Zeuge, der sich als Sohn einer lokal einflussreichen Persönlichkeit vorstellt und mit dem Heidi K. einmal gemeinsam im Auto von einer Party nach Hause fuhr. Ob es hierbei zum Sex gekommen ist, dazu gibt es zwei unterschiedliche Versionen. Er sagt, dass er dazu viel zu betrunken gewesen sei. Mit der besitzergreifenden Art von K. hatte er aber nicht gerechnet. Die rief bei dem Frischverheirateten zu Hause an und erklärte ihm: „Deine Frau kannst du vergessen, du bist jetzt mein Mann.“ Das gab Ärger, denn der Gattin blieb das nicht verborgen. Der Zeuge beteuert aber, noch heute mit ihr glücklich verheiratet zu sein.
- Das beste Alibi der Welt: Gefängnis
Ein bizarres Element der Causa Horst Arnold blieb, auch im jetzt zu Ende gegangenen Gerichtsverfahren, der Michelstadtvorfall: Am 3. Oktober 2001, ungefähr einen Monat nach der vorgeblichen Tat, behauptete K., in der Fußgängerzone von Michelstadt auf Arnold getroffen und erneut von ihm bedroht worden zu sein. Ihre Eltern waren dabei. Sie identifizierten Arnold sogar unter mehreren Bildern, die ihnen vorgelegt wurden. Nur saß Arnold schon seit dem Vortag in Untersuchungshaft. Der Gutachter meinte dazu später, Heidi K. könne einer „Affektillusion“ erlegen sein. Es bleibt schleierhaft, warum diese Episode im Prozess gegen K. so ausführlich wiederbelebt wurde: Schon am ersten Prozesstag kam Verteidiger Rock mit der Behauptung, der Bruder von Horst Arnold wäre damals in der Nähe gewesen und der würde ihm ähnlich sehen. Es war fraglich, was am Ende damit gewonnen wäre, wenn bewiesen würde, dass Heidi K. nur einer normalen Verwechslung erlegen sei. Bereits am gleichen Tag gab es ein Dementi bezüglich einer Ähnlichkeit zwischen Horst Arnold und seinem jüngeren Bruder Steffen. Dann war der Vater von Heidi K. als Zeuge geladen. Steffen Arnold saß auf den gut besetzten Zuschauerbänken, da wurde der 90-Jährige gefragt, ob er jemand identifizieren könne, der wie damals ausgesehen hat, in Michelstadt. Er sah niemand. Aber wer glaubte, dass die Sache damit erledigt sei, täuschte sich. Als die Anzahl der Zeugen schon die 60 überschritten hatte, fand sich Steffen Arnold am Zeugentisch. Er hatte Fotos dabei, die beweisen sollten, dass er damals mitnichten seinem Bruder ähnlich gesehen hatte. Was nun folgte, war Drama à la K.: Verteidiger Torsten Rock eröffnete dem nicht wenig erstaunten Publikum, dass seine Mandantin draußen vor dem Saal die Begleiterin von Steffen Arnold wiedererkannt habe – just als die Frau, die damals in Michelstadt Arnold begleitet habe. Auf Befragung durch die Verteidigung erfuhr man nun, dass die Begleiterin die Lebensgefährtin von Steffen Arnold war, nicht verheiratet, wenn auch zufällig gleichen Nachnamens. Die Vorsitzende Richterin dachte sich wohl: „Auf eine weitere Zeugin kommt es jetzt auch nicht mehr an”, und rief die blonde Frau auf Antrag der Verteidigung direkt in den Zeugenstand; als letzte Zeugin der insgesamt 18-tägigen Gerichtsverhandlung. Den Protest von Steffen A. ignorierte die Richterin geflissentlich, der schimpfte, ein Rechtsbeistand wäre vonnöten, aber so kompliziert wollte Frau A. nicht sein und nahm vorne Platz. Sie bezeugte, dass sie Witwe sei und erst seit wenigen Monaten mit Steffen Arnold liiert. Als treue Gattin gab es damals nicht den geringsten Grund, mit ihrem jetzigen Lebensgefährten vor 12 Jahren in Michelstadt zu flanieren, entkräftete sie die bizarre Spekulation. Trotzdem wollte die Verteidigung noch wissen, ob sie vor 12 Jahren nicht vielleicht eine andere Haarfarbe hatte, denn die sollte laut K. auch noch eher braun gewesen sein, damals. Und weil Frau A. ihren Beruf als Friseurin angegeben hatte, unterstellt ihr Verteidiger Rock gleich die problemlose Veränderbarkeit der Haarfarbe. Frau A. weist auch dies zurück, und überhaupt, sie steht zu ihrer Haarfarbe. Und sie findet es lächerlich, dass die Angeklagte „nach solchen Strohhalmen“ greift.
Der Unterhaltungswert dieser Gerichtsszenen für die unmittelbaren Gerichtsbeobachter steht außer Frage. Ganz im Gegensatz zu möglichen Beweiswerten. Was soll das? Will die Verteidigung in letzter Minute demonstrieren, dass die Angeklagte unzurechnungsfähig ist? Psychiatrie als Ausweg? Schuldunfähigkeit? Dem steht die klare Aussage des Gutachters Norbert Leygraf entgegen, nach der Heidi K. zwar an einer „histrionischen Persönlichkeitsstörung“ leidet, aber trotzdem klar schuldfähig ist.
Fünfeinhalb Jahre lautet das Urteil schließlich. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Heidi K. gelogen hat, als sie vor zwölf Jahren ihren Kollegen Horst Arnold der Vergewaltigung bezichtigte. Zwei Monate gelten als abgebüßt, weil sich das Ganze so lange hingezogen hat, seit gegen K. ermittelt wurde. Auch eine Vorverurteilung durch die Medien bemängelt die Vorsitzende Barbara Bunk. Zu Recht weist sie darauf hin, dass es eine Unschuldsvermutung gibt und auch der Freispruch von Horst Arnold durch das Gericht in Kassel diese nicht ersetzen konnte. Das deutliche Strafmaß ist gerechtfertigt; aber es geht nicht nach dem biblischen Racheprinzip „Auge um Auge“, sagt Bunk.
Und die Unschuldsvermutung? Kann nicht auch eine Lügnerin vergewaltigt worden sein? Ja, kann sie. Aber die kritische Würdigung der „Tatumstände” lässt dies so zweifelhaft erscheinen, dass das Urteil mehr als nachvollziehbar ist. Die Tat soll sich während der Schulpause abgespielt haben, in einem engen Zeitfenster, K. soll anschließend tadellos gepflegt zur Deutschstunde erschienen sein, dabei führte ihr Fluchtweg angeblich über eine Feuerleiter und Büsche, wo sie sich übergeben hätte. Zu dem Biologie-Unterrichtsvorbereitungsraum hatten 20 Lehrer Schlüssel, der Raum war gut frequentiert, aus benachbarten Klassenräumen strömten Schüler über den Gang, verteilt über die Pause. Schon damals sagten einige Lehrer, dass die Tat ihnen allein aufgrund der räumlichen und zeitlichen Umstände abwegig erschien. Aber hatte K. nicht Verletzungen? Schon zuvor war bekannt, dass beim ersten Arztbesuch an K. keine Blutungen und keine Analfissur festgestellt wurden. Nun sagte auch noch eine Ärztin von Heidi K. aus, die zuvor noch nicht gehört wurde. Frau Dr. Ober ist ehemaliges Mitglied des Bundestages und im Hauptberuf Gynäkologin. Sie schildert, wie sie eine manuelle Untersuchung im Analbereich durchführt. Sie fand nichts, als sie Heidi K. untersuchte. Erst später bei einer anderen Ärztin findet sich dann eine Analfissur, die nach Einschätzung der Ärztin gut zu einer Vergewaltigung passte.
Und das Motiv? Damals konnten Arnolds Richter keines erkennen, und damit lagen sie nicht so falsch. Aber, das sagt auch Bunk in ihrer Urteilsbegründung: Eine gestörte Persönlichkeit braucht kein klares, sprich vernünftiges Motiv. Zwar ist es gut möglich, dass K. auch die frei werdende Stelle in der Oberstufe anvisiert hatte, denn da wollte sie unbedingt hin. Aber ein durchdachter Plan K.s lässt sich beim besten Willen nicht erkennen.
Mit der Verurteilung von Heidi K. ist ein Kapitel deutscher Rechtsgeschichte im wesentlichen am Ende angelangt, abgesehen von der Revision die K. eingelegt hat und der Zivilklage der Tochter von Horst Arnold, die nächste Woche beginnen soll. Es wird nicht der letzte Justizirrtum bleiben, der nachträglich aufgeklärt wurde. Dass es sich um die Spitze eines Eisbergs handeln könnte, ist eine Erkenntnis, die nach Verdrängung schreit. Vor Gericht ist man genauso in Gottes Hand wie auf hoher See, das wissen die Juristen. Dass Horst Arnold wenigstens seine Ehre noch zu Lebzeiten wieder zurückerhalten hat, ist vor allem zwei Personen zu verdanken. Einer Frauenbeauftragten aus dem Odenwald und einem Anwalt aus Berlin.
Helga Arnold aber wird weiter regelmäßig hinaufgehen zum Friedhof an der kleinen Kirche und das Grab ihres Sohnes pflegen. Und hoffentlich doch noch ihren Frieden finden, jetzt wo es vorbei ist.
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