Hartz IV teilweise verfassungswidrig

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Düsseldorf (Deutschland), 19.02.2005 – Das Düsseldorfer Sozialgericht hat einem Bericht der Zeitung „BILD am Sonntag“ zufolge einen Teil der Hartz IV Reform für verfassungswidrig erklärt. Die Klägerin war eine arbeitslose Frau, die kein Arbeitslosengeld II bekommen soll, weil ihr Mann berufstätig ist und mit seinem Einkommen seine Ehefrau unterstützen muss.

Das Sozialgericht erließ nun eine einstweilige Anordnung (Aktenzeichen: S 35 SO 28/05 ER), wonach die Bundesagentur verpflichtet wird, der Frau Arbeitslosengeld II zu zahlen. Die Anrechnung von Vermögen und Einkommen bei nichtverheirateten heterosexuellen Paaren sei verfassungswidrig, weil sie bei homosexuellen Paaren nicht vorgesehen sei. Das widerspräche dem Gleichheitsgrundsatz aus Artikel III des Grundgesetzes, begründet das Gericht die Entscheidung. Damit sind mehrere hunderttausend Bescheide rechtswidrig.

Weiterhin sei auch die generelle Anrechnung von Partnereinkommen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften rechtswidrig. „Wenn zwischen den Partner so enge Bindungen bestehen, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann“, sei eine solche Anrechnung möglich. Bei einer nichtehelichen heterosexuellen Lebensgemeinschaft sei allerdings nicht davon auszugehen.

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Quellen