Haftstrafen für „Raser“ bei illegalen Autorennen

Veröffentlicht: 21:34, 23. Sep. 2017 (CEST)
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Berlin (Deutschland), 23.09.2017 – Bis vor kurzer Zeit drohten sogenannten „Rasern“ nur Bußgelder und der einmonatige Entzug des Führerscheins. Künftig müssen sie auch mit Geldstrafen und mehrjährigem Freiheitsentzug rechnen. Ein entsprechendes Gesetz passierte gestern den Bundesrat.

Illegale Straßenrennen können mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden

Mit dem neuen Gesetz wird § 315d StGB neu gefasst und Raserei zur Straftat erklärt. Abhängig von der Schwere der Tat drohen dem Raser künftig bis zu 2 Jahre Gefängnis. Falls ein Mensch dabei zu Schaden kommt, sind Haftstrafen von bis zu 10 Jahren möglich. Während die Polizei die Neuregelung ausdrücklich begrüßte, äußerten sich Juristen skeptisch. Der Deutsche Anwaltsverein kritisierte, dass bereits unklar sei, was das Gesetz unter einem Autorennen verstehe. Das Gesetz leide an dem öffentlichen Druck, unter welchem es entstanden sei. Daher sei damit zu rechnen, dass es vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig aufgehoben wird. Hintergrund der Neuregelung war, dass in jüngerer Vergangenheit mehrfach Personen aufgrund illegaler Autorennen zu Tode kamen. Auf Initiative der Landesregierungen von Bremen, Nordrhein-Westfalen und Hessen sollte deshalb das Strafgesetzbuch geändert werden. Ihre Initiative wurde im Juni vom Bundestag angenommen und hatte nun nochmals die Länderkammer zu passieren.

Daneben waren auch Autofahrer, die Rettungsgassen blockieren Thema. Der Bundesrat billigte eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, wonach dafür künftig deutlich erhöhte Geldbußen drohen. Waren bisher dafür 20 Euro fällig, fällt künftig mindestens das Zehnfache an. In besonders schweren Fällen könnten bis zu 320 Euro Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden. Die Länderkammer stimmte davon unabhängig dafür, Autofahrer mit 240 Euro zur Kasse zu beten, die Einsatzfahrzeugen nicht unmittelbar freie Bahn schaffen.


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