Höchstes Gericht Frankreichs untersagt die Ausstrahlung des Hisbollah-Senders Al-Manar

Artikelstatus: Fertig 13. Dez. 2004 (CET)
Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben.

Paris (Frankreich), 13.12.2004 – Der französische Staatsrat, das höchste Gericht Frankreichs, hat am Montag entschieden, dass der von der libanesischen Schiitenmiliz Hissbollah betriebene Fersehsender Al Manar (der Leuchtturm) innerhalb von 48 Stunden die Ausstrahlung seines Programms in Frankreich stoppen muss.

Eutelsat-Ballon

Der Sender wurde vom französischen Sattelitenbetreiber Eutelsat ausgestrahlt, und war in ganz Europa zu empfangen.

Gründe für das Verbot des inzwischen fünftgrößten arabischsprachigen Fernsehsenders sind die Verbreitung antisemitischer Propaganda, sowie Aufrufe zu Hass und Gewalt.Um das Verbot des Senders hatte die Medienaufsichtsbehörde CSA gebeten. Frankreichs Premierminister Jean-Pierre Raffarin machte sich ebenfalls für den Entzug der Sendelizenz von Al Manar stark.

Al Manar hatte im November 2004 eine, für ein Jahr befristete, Sendelizenz erhalten.

Themenverwandte Artikel

Quellen