Gutachten: John Demjanjuk ist verhandlungsfähig

Veröffentlicht: 18:50, 3. Jul. 2009 (CEST)
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München (Deutschland), 03.07.2009 – Der mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher John Demjanjuk ist verhandlungsfähig.

Demjanjuk muss sich somit möglicherweise noch im Juli vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts München II wegen Beihilfe zum Mord in 29.547 Fällen verantworten. Er kann dann zweimal täglich 90 Minuten an einer Verhandlung teilnehmen. Als wichtigstes Beweismittel gilt ein SS-Dienstausweis, der von den Ermittlern Demjanjuk zugeordnet wurde.

Vom 2. April bis zum 20. Juni 1943, so die Untersuchungsergebnisse eines ehemaligen Amtsrichters, der bei der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen gegen Demjanjuk ermittelt, seien mit dem Zug von Westerborg nach Sobibór 29.547 namentlich benannte Juden deportiert und am Tag der Ankunft ermordet worden, darunter 1.940 Deutsche. Der Ermittler, der als wichtiger Zeuge gilt, will nach dem Abschluss des Falls Demjanjuk seine Ermittlungen gegen NS-Kriegsverbrecher einstellen: „Was Größeres als Demjanjuk kommt nicht nach!“

Die Nationalsozialisten hatten zur Durchführung des Reinhard-Plans, der die Vernichtung der europäischen Juden vorsah, Wachmannschaften aus dem Ausland, sogenannte Trawniki, zusammengestellt. Nach den Ermittlungen des ehemaligen Richters war Demjanjuk einer der 90 bis 120 Trawniki. Demjanjuk sei demnach zunächst in Gut Okzov und dem Konzentrationslager Majdanek (Lublin) eingesetzt worden, bevor er in das Vernichtungslager Sobibór verlegt worden sei.

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Quellen