Großes Medieninteresse beim Prozessauftakt um den „Foltermord von Siegburg“

Veröffentlicht: 23:17, 1. Aug. 2007 (CEST)
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Bonn (Deutschland), 01.08.2007 – Heute begann vor der Jugendkammer des Landgerichts Bonn der Prozess um einen der spektakulärsten Todesfälle in einem deutschen Jugendgefängnis, der bundesweit für großes Aufsehen gesorgt hatte. Am 11. November 2006 war der 20-jährige Gefangene Hermann H. in der JVA Siegburg von Mitgefangenen gefoltert und in den Selbstmord getrieben worden. Danny K., mit jetzt 18 Jahren der jüngste der drei Angeklagten, legte heute vor dem Gericht ein umfassendes Geständnis ab. Detailliert schilderte er dem Gericht, wie es am 11. November des vergangenen Jahres zum Tod ihres Mithäftlings gekommen war. Aus einem harmlosen Kartenspiel entwickelte sich nach seinen Worten eine immer stärker eskalierende Gewalt gegen Hermann H. „Das war für uns nur so ein Spaß“, sagte Danny K. Die Gewalt begann mit dem Einprügeln auf das Opfer, setzte sich in einer Vergewaltigung mit Hilfe eines Besenstieles fort und gipfelte schließlich darin, dass Hermann H. gezwungen wurde, sich mit einem Bettlaken zu erhängen. Der Vorgang zog sich über sieben Stunden hin, ohne dass die Vollzugsbeamten der Anstalt etwas davon mitbekamen.

Der Tod des Häftlings in der Justizvollzugsanstalt Siegburg in der Nähe von Bonn führte zu einer bundesweiten Diskussion über die Bedingungen in bundesdeutschen Haftanstalten. Eine der Konsequenzen, die in Nordrhein-Westfalen gezogen wurden, war die Bestimmung, dass die Zellen nur mehr mit zwei Häftlingen belegt werden, anstatt mit drei, wie es bei dem Tod des Hermann H. in der JVA Siegburg der Fall gewesen war.

Der Prozess findet daher auch ein beträchtliches Medieninteresse. Etwa die Hälfte der 114 Sitzplätze im Verhandlungssaal ist für Vertreter von Presse und Fernsehmedien reserviert. Aus sechs Übertragungswagen vor dem Gerichtsgebäude wird live berichtet. Im Gerichtssaal dürfen während der Verhandlung allerdings keine Ton- oder Bildaufnahmen gemacht werden. Das ist nur vor dem Beginn der Verhandlung erlaubt.

Die Verhandlung ist auf acht Verhandlungstage angesetzt. Die Anklage lautet auf Mord.

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Quellen