Gesundheitswesen: Immer mehr Gemeinschaftspraxen in Niedersachsen

Artikelstatus: Fertig 16:56, 26. Jul. 2006 (CEST)
Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben.

Hannover (Deutschland), 26.07.2006 – Die Gemeinschaftspraxis als Kooperationsform von Ärzten setzt sich in Niedersachsen immer mehr durch. Wie die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen am 25. Juli bekannt gab, sind in Niedersachsen inzwischen 40,7 Prozent (4.300) der zugelassenen Ärzte in Gemeinschaftspraxen organisiert (Stichtag: 31. Dezember 2005). Gegenüber dem Vorjahr hat sich somit der Anteil von Gemeinschaftspraxen um zwölf Prozent erhöht.

„Die Reformen im Gesundheitswesen sowie der steigende Kostendruck machten die Zusammenarbeit vielfach zur betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit“, so Eberhard Gramsch, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen.

Die Kostenersparnis ergibt sich vor allem aus folgenden Faktoren: gemeinsame Nutzung von Praxisräumen, der medizinischen Apparate und des angestellten medizinischen und nicht-medizinischen Personals. Synergieeffekte ergeben sich aus der Möglichkeit der gemeinsamen Behandlung von Patienten: Von den 2.000 Gemeinschaftspraxen arbeiten in Niedersachsen 300 fachübergreifend. Hinzu kommen Erleichterungen bei der gegenseitigen Vertretung der Ärzte und beim fachlichen Austausch. Auf Patientenseite liegen die Vorteile in der Ersparnis von Doppeluntersuchungen bei fachübergreifender Behandlung.

Gemeinschaftspraxen bedürfen der Genehmigung durch den Zulassungsausschuss bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Die Patienten einer Gemeinschaftspraxis bleiben in ihrer Arztwahl frei, die in der Praxis zusammengeschlossenen Ärzte müssen getrennt abrechnen. Auch nach dem am 1. April 2005 eingeführten „Einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen“ (EBM2000plus), der Abrechnungsfibel der Ärzte, werden Gemeinschaftspraxen begünstigt.

Quellen