Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld vorgelegt
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Berlin (Deutschland), 30.05.2012 – Das Bundesfamilienministerium hat den Gesetzentwurf für das neu vorgesehene Betreuungsgeld an die übrigen Ressorts der Bundesregierung weitergeleitet. Das Vorhaben soll nach umfangreicher Diskussion am 6. Juni 2012 vom Bundeskabinett beraten und sehr kurzfristig über die Regierungsfraktionen noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag eingebracht werden. Die zweite und die dritte Lesung ist für den 29. Juni angesetzt.
Das Gesetz sieht vor, dass ab Januar 2013 alle Eltern, die ihr Kind weder in eine Tagesstätte noch in die Obhut einer Tagesmutter geben, das Betreuungsgeld erhalten. Die Geldleistung beträgt zunächst 100 Euro monatlich je Kind, ab dem Jahr 2014 wird sie auf 150 Euro monatlich erhöht. Es ist unerheblich, ob die Eltern das Kind tatsächlich selbst betreuen, sie können auch berufstätig sein und die Betreuung entgeltlich erbringen lassen oder sie im Familienkreis, beispielsweise durch die Großeltern ausüben lassen.
Das Betreuungsgeld ist nach dem Gesetzentwurf als Zuschuss konzipiert, der an das Elterngeld anschließt, das während des ersten Lebensjahres des Kindes gezahlt wird. Der Anspruch endet mit der Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes. Das Einkommen der Eltern erhöht sich grundsätzlich durch das Betreuungsgeld. Eine Ausnahme gibt es aber für die Bezieher von Arbeitslosengeld II. Ihnen wird das Betreuungsgeld, ebenso wie das Kindergeld und das Elterngeld, als Einkommen voll angerechnet, so dass sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld II dementsprechend mindert. Die Oppositionsparteien kritisierten das als „unsozial“.
Ab dem 1. Juli 2013 tritt der gesetzliche Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte für alle Kinder in Kraft. Kritiker rechnen zu diesem Stichtag mit einer Klagewelle, weil voraussichtlich bundesweit zwischen 130.000 und 200.000 Betreuungsplätze in Kindertagesstätten fehlen werden. Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Renate Künast, bezeichnete den Gesetzentwurf als eine „milliardenschwere Beruhigungspille, um vom gescheiterten Kita-Ausbau abzulenken.“
Das Gesetz für die von ihren Gegnern so genannte „Herdprämie“ ist nach Ansicht des Bundesfamilienministeriums nicht zustimmungsbedürftig im Bundesrat. Dies spätestens, seit das ursprüngliche Vorhaben, auch die kontinuierliche Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchungen für das Kind zu einer Anspruchsvoraussetzung für den Bezug der Leistung zu machen, gestrichen worden war.
Die FDP ist weiterhin gegen die Einführung des Betreuungsgelds und versucht, es zur Verhandlungsmasse in der Koalition zu machen. Ihr Generalsekretär Patrick Döring habe der „taz“ zufolge gesagt, man wolle dem Betreuungsgeld nur zustimmen, wenn auf die Einführung einer Autobahn-Maut für Pkw, die das Bundesverkehrsministerium vorgeschlagen hatte, verzichtet werde.
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