Gerichtsentscheid: Ex-RAF-Terrorist Christian Klar kommt frei

Veröffentlicht: 18:39, 24. Nov. 2008 (CET)
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen.

Stuttgart (Deutschland), 24.11.2008 – Das Oberlandesgericht Stuttgart hat heute entschieden, den früheren RAF-Terroristen Christian Klar nach der Mindesthaftzeit von 26 Jahren aus der Haft zu entlassen. Die Frist endet am 3. Januar 2009. Die verbleibende Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. Nach seiner Entlassung wird Christian Klar unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers gestellt.

RAF-Logo

Der heute 56-Jährige gilt als maßgebliches Mitglied der „zweiten Generation“ der RAF. Er war im so genannten „Deutschen Herbst“ an den Morden an Bankier Jürgen Ponto, Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer und Generalbundesanwalt Siegfried Buback beteiligt. Für seine Taten war er 1985 zu fünfmal lebenslänglich und zusätzlich 15 Jahren Haft verurteilt worden. Christian Klar sitzt seit 1982 im Gefängnis. Bundespräsident Horst Köhler hatte im vergangenen Jahr eine Begnadigung abgelehnt.

Themenverwandte Artikel

Quellen