Geplante Gedenkveranstaltung zum Todestag von Rudolf Heß bleibt verboten
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München (Deutschland), 11.08.2005 – Eine von Rechtsextremisten geplante Gedenkveranstaltung im bayerischen Wunsiedel zum Todestag des Hitlerstellvertreters Rudolf Heß bleibt verboten.
Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am gestrigen Tag in einer Eilentscheidung (AZ: 24 CS 05.2053), nachdem der Veranstalter Beschwerde gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuths einlegte. Möglich wurde diese Entscheidung durch die im März 2005 vom Bundestag beschlossene Ausweitung des Volksverhetzungs-Tatbestands. Strafbar macht sich nun gemäß § 130 Abs. 4 StGB, wer den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise stört, indem er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass bei der geplanten Veranstaltung genau gegen diese Strafvorschrift verstoßen werde.
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Quellen
- Beck-Aktuell: „BayVGH bestätigt Versammlungsverbot zum Todestag von Rudolf Heß“ (11.08.2005)
- Oberpfalznetz: „Gericht schiebt Nazis Riegel vor“ (11.08.2005)