Geflügelhof-Besitzerin lagert Tierkadaver auf einem offenen Misthaufen im Maisfeld

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Erding (Deutschland), 31.10.2005 – Die Besitzerin eines Geflügelhofs im Bereich Erding hat monatelang gegen das Seuchengesetz verstoßen. Wie sie selbst sagt, wusste sie nichts von ihrem Vergehen. Sie hatte die Kadaver der auf ihrem Hof verstorbenen Tiere auf dem Misthaufen in einem nahe gelegenen Maisfeld gelagert.

Ein Bewohner des Landkreises war Betroffener. Ihn erzürnte der Anblick und Geruch der Geflügelkadaver. Nach einiger Zeit informierte er die umliegenden Gemeinden über die Zustände in dem Maisfeld. Anfangs fühlte sich kein Gemeindeangestellter verantwortlich. Erst ein Schreiben an eine Heimatzeitung brachte Bewegung in die Angelegenheit. Die Zeitung leitete das Anliegen des Bürgers an das Erdinger Veterinäramt weiter. Umgehend fuhren Mitarbeiter zum Maisfeld und fanden die Bestätigung des Vergehens.

Nun erwartet die Besitzer des Geflügelhofs eine Strafanzeige. Es wird auf eine Geldstrafe hinauslaufen, denn das Tierseuchengesetz, das in diesem Fall zutrifft, wurde bereits vor zwei Jahren verabschiedet. Das Maisfeld wurde inzwischen gesäubert. Die Tierkadaver waren bei einer erneuten Besichtigung durch das Veterinäramt nicht mehr anzutreffen.

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Quellen