Frankreich: Gebietsreform im Elsass auf den Weg gebracht
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Straßburg (Frankreich), 13.11.2011 – Die Generalräte der beiden elsässischen Départements, Haut-Rhin und Bas-Rhin, sowie der Generalrat der Region Alsace (Elsass) haben sich auf eine Gebietsreform geeinigt, nachdem ein Gesetz aus dem Jahr 2010 die Möglichkeit für Änderungen der territorialen Gliederung der Republik im Rahmen der Dezentralisierungspolitik eröffnet hat. Über die Reform soll im ersten Halbjahr 2012 eine Volksabstimmung in der Region stattfinden. Vorgesehen ist die faktische Abschaffung der Départements und die Einführung einer für die Region einheitlichen Volksvertretung und Verwaltung.
Die französische Republik ist in 101 Départements eingeteilt, die im Zuge der französischen Revolution geschaffen wurden, um die ehemalige Gliederung des Königsreichs in die Herrschaftsgebiete der Adeligen zu ersetzen. Historisch gewachsene Gebietszugehörigkeiten wurden dabei gezielt durchbrochen; die meisten Départements sind nach den jeweils wichtigsten Flüssen oder anderen geographischen Besonderheiten benannt, um den Bruch mit dem Ancien Régime zu unterstreichen. Die Gliederungsstruktur ist seither im Wesentlichen unverändert geblieben. Die Départements verfügen über keine eigene Staatlichkeit wie etwa die deutschen Bundesländer, sondern stellen lediglich Verwaltungsbezirke dar. Unter der Präsidentschaft von François Mitterand wurde 1982 die Dezentralisierung zum Staatsziel erklärt. Seitdem gibt es über der Ebene der Départements 27 Regionen. Sowohl die Départements als auch die Regionen verfügen seither über einen Generalrat als gewählte Volksvertretung und einen eigenen Verwaltungsapparat, der gemeinsam vom Präsidenten des Generalrats und einem von der Zentralregierung ernannten Präfekten, der in der Regel nicht aus dem Département bzw. der Region stammt, geleitet wird. Vor 1982 leitete der Präfekt die Verwaltung alleine.
Für die Region Alsace ist nun vorgesehen, nur noch einen Generalrat und einen Verwaltungsapparat für die gesamte Region zu schaffen. Die beiden Hauptstädte der bisherigen Départements, Strasbourg und Colmar, sollen sich die Hauptstadtfunktion teilen. Neben der institutionellen Vereinheitlichung soll die Dezentralisierung auch einen Transfer von Entscheidungskompetenzen in die Region mit sich bringen; insbesondere auf den Gebieten der Zusammenarbeit mit den deutschen und schweizerischen Nachbarregionen, der Spracherziehung in der Schule (Deutschunterricht) und der Wohnungspolitik sollen die Richtlinien der Politik zukünftig in der Region festgelegt werden. Schon seit 1982 haben die Regionen und Départements Kompetenzen auf den Gebieten der Sozialpolitik, des Wohnungsbaus, des Umweltschutzes, der Raumordnung und Städteplanung sowie der Verkehrspolitik.
Sollten die Pläne von der Volksabstimmung bestätigt werden, wäre das Elsass ein Vorreiter der Dezentralisierung. Es würde sich vom Rest der Republik durch erweiterte Eigenkompetenzen und eine andere institutionelle Struktur unterscheiden. Von einer gewissen symbolischen Bedeutung wäre eine solche Entwicklung vor dem Hintergrund, dass das Elsass von 1871 bis 1918 zu Deutschland gehörte, was bis heute zwei Besonderheiten zur Folge hat: zum einen wird im Elsass eine Kirchensteuer erhoben und die Kirche wird vom Staat finanziert. Zum anderen existiert als Regionalsprache ein, wenn auch kaum noch gesprochener, allemannischer Dialekt der deutschen Sprache, der insbesondere durch deutschstämmige Ortsnamen und einzelne Sendungen in Hörfunk und Fernsehen weiterhin Bestandteil des elsässischen Alltagslebens ist.
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