Flughafen Berlin-Brandenburg-International: Baugenehmigung mit Auflagen

Artikelstatus: Fertig 16:35, 21. Mrz. 2006 (CET)
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Schönefeld (bei Berlin) / Leipzig (Deutschland), 23.03.2006 – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat 4.000 Einsprüche gegen den Bau des Flughafens Berlin-Brandenburg-International zurückgewiesen. Allerdings hat es dabei Auflagen zum Lärmschutz gemacht und Entschädigungszahlungen für die Anwohner angeordnet. Die Kläger halten nach Aussagen ihrer Anwälte eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht für denkbar, wollen aber zuvor die schriftliche Urteilsbegründung analysieren.

Es wurde ein Nachtflugverbot in der Kernzeit von Mitternacht bis 05:00 Uhr verhängt. In diesen fünf Stunden dürfen nur im Notfall Starts und Landungen stattfinden, beispielsweise für Rettungsflüge. Weitere Einschränkungen erfolgen für den Zeitraum ab 22:00 Uhr sowie von fünf bis sechs Uhr morgens. Richter Stefan Paetow erläuterte zu der weiteren Einschränkung: „In dieser Zeit ist nur der Flugverkehr unbedenklich, der sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht innerhalb des Tageszeitraumes abwickeln lässt.“ In den Nachtrandzeiten muss ein Maximallärmpegel festgelegt werden.

Das Lärmrisiko im Umkreis des geplanten Flughafen muss darüber hinaus weiter minimiert werden. Bedenken wegen des Umweltschutzes wurden weitgehend zurückgewiesen. Im Außenbereich der Grundstücke müssen die Anwohner aber vor Gesundheitsgefahren geschützt werden. Eine weitere Konsequenz der Auflagen könnte sein, dass späte Rückkehrflüge aus Urlaubsgebieten auf andere Flughäfen ausweichen müssen.

Die zuständigen Behörden müssen nun in einem speziellen Fehlerbehebungsverfahren die Auflagen umsetzen.

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Quellen