Flickenteppich in Deutschland bei Umweltverträglichkeitsprüfungen
Veröffentlicht: 20:35, 18. Dez. 2017 (CET) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Hamburg (Deutschland), 18.12.2017 – Gemäß der europäischen Richlinie 2014/52/EU sollen die Bürger besser und umfassender als bisher über umweltrelevante Planungen unterrichtet werden. Dazu wurde die bereits gültige Richtlinie 2011/92/EU angepasst. Die Öffentlichkeit soll elektronisch und durch öffentliche Bekanntmachung oder auf anderem geeigneten Wege im Rahmen umweltbezogener Entscheidungsverfahren informiert werden.
Die Mitgliedsstaaten hatten drei Jahre Zeit für die nationale Umsetzung. Im Februar 2017, drei Monate vor dem Termin, lag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. 13 Bundesländer, die überwiegende Mehrheit, konnten sich seitdem auf ein gemeinsames Verfahren über ein Internetportal einigen. Der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung in Hamburg übernahm die Federführung. Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie der Bund selbst beteiligen sich nicht an diesem gemeinsamen Internetportal zu den Umweltverträglichkeitsprüfungen. Das bedeutet bei länderübergreifenden Planungen, an denen eins dieser drei Ländern beteiligt ist, aber auch bei Projekten des Bundes einen Flickenteppich. Die betroffenen Bürger müssen sich bei verschiedenen Stellen informieren. Schwer durchschaubar ist, ob eine Landes- oder Bundesbehörde zuständig ist. Das gilt für die großen Flächenländer wie für die Randbezirke der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg.
Themenverwandte Artikel
BearbeitenQuellen
Bearbeiten- www.it-service-magdeburg.de: „Warum ein UVP-Portal?“ (08.12.2017)
- www.uvp-verbund.de: „Über das UVP-Portal“ (08.12.2017)
- uvp-recht.blogspot.de: „Übergangsbestimmung der UVP-Novelle 2016“ (08.05.2017)
- europa.eu: „Pressemitteilung der Europäischen Kommission“ (15.05.2014)
- eur-lex.europa.eu: „Richtlinie 2014/52/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung“ (16.04.2014)